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Verdacht auf Geflügelpest bei Wildvögeln und auf Geflügelhof

Veterinäramt ruft Tierhalter zu besonderer Vorsicht auf

Sowohl bei Wildvögeln als auch in einer Geflügelhaltung im Landkreis Oberhavel besteht der Verdacht auf Aviäre Influenza oder Geflügelpest – umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Seit dem 17.10.2025 wurden im Landkreis mindestens elf tote Kraniche gefunden. Zudem wurde totes Geflügel in einem Landwirtschaftsbetrieb entdeckt. Das Veterinäramt ruft zu besonderer Vorsicht von Geflügelhaltern auf.


Geflügel auf Wiese vor Stall.

© Pixabay


Die Geflügelpest ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf, die unterschiedlich gefährlich sind. In Geflügelbeständen kann die Geflügelpest schnell zur Epidemie werden. „Wichtigstes Ziel ist, Geflügel in den Betrieben zu schützen. Dazu müssen alle Geflügelhalter Hygiene, Reinigung und Desinfektion besonders streng beachten. So verhindern wir, dass sich die vermuteten Viren weiter ausbreiten und Betriebe wirtschaftlichen Schaden nehmen“, sagt Nancy Klatt, Dezernentin für Verbraucherschutz.

Eine Übertragung des Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier erfolgen. Beispielsweise können Wildvögel das Virus über große Entfernungen verschleppen. Aber auch über die Luft oder indirekt, etwa über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten kann sich das Virus verbreiten. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln sollte unterbunden werden. Halter müssen den Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel verhindern. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen auf Höfen gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe nur mit Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und es die Möglichkeit gibt, Hände zu waschen und Schuhe zu desinfizieren. Für Menschen ist das Risiko, sich mit dem Virus anzustecken, gering. Bürgerinnen und Bürger sollten wegen des Übertragungsrisikos kranke oder verendete Vögel und Wildvögel nicht anfassen. Diese Tiere sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.

Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und somit auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Das Antragsformular zur Anzeige einer Tierhaltung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel zu finden.

Weitere Informationen und Empfehlungen finden sich auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts.

Es wird darum gebeten, Totfunde von Wasser-/Greif- und Schreitvögeln liegen zu lassen und dem Veterinäramt unter Angabe der Koordinaten oder eines Screenshots von Google Maps den Standort per E-Mail an Gefluegelpest@oberhavel.de zu melden.