Verdacht auf Geflügelpest bestätigt: Geflügelpest bei Wildvögeln und auf einem Geflügelhof festgestellt
Landkreis fordert Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf
Der Verdacht auf Aviäre Influenza oder Geflügelpest (umgangssprachlich Vogelgrippe) bei Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung im Landkreis Oberhavel hat sich bestätigt: Der Ausbruch wurde am Mittwoch, dem 22.10.2025, amtlich festgestellt. Die eingesandten Proben von tot aufgefundenen Wildvögeln und von einem geflügelhaltenden Betrieb wurden vom Landeslabor Berlin Brandenburg positiv getestet. Eine Zweitprobe des Nationalen Referenzlabors am Friedrich-Loeffler-Institut hat das hochpathogene Virus im Geflügelbestand bestätigt. Daraufhin erfolgte eine Sperrung des geflügelhaltenden Betriebes und tierseuchenrechtliche Maßnahmen wurden angeordnet. In Kürze wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung veröffentlicht, mit der um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet wird. In diesen Zonen gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen.
Seit dem 17.10.2025 wurden im Landkreis mindestens 15 tote Kraniche gefunden. Die Meldungen gingen durch die Feuerwehr, Polizei und Privatpersonen ein. Die Fundorte der verendeten Tiere waren unter anderem Nassenheide, Neuholland, Velten und Bärenklau. Zudem wurde totes Geflügel in einem Landwirtschaftsbetrieb entdeckt. Das Veterinäramt ruft zu besonderer Vorsicht von Geflügelhaltern auf.
„Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend. Deshalb sind wir jetzt besonders wachsam und haben den betroffenen Hof umgehend gesperrt", erklärt die zuständige Dezernentin für Verbraucherschutz, Nancy Klatt. „Oberste Priorität hat der Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen unbedingt stets von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern eingehalten werden. Nur so können wir verhindern, dass sich der Erreger weiter ausbreitet.“
Eine Übertragung des Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier erfolgen. Beispielsweise können Wildvögel das Virus über große Entfernungen verschleppen. Aber auch über die Luft oder indirekt, etwa über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten kann sich das Virus verbreiten. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln sollte unterbunden werden. Halter müssen den Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel verhindern. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Zu den Sicherheitsmaßnahmen auf Höfen gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe nur mit Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und es die Möglichkeit gibt, Hände zu waschen und Schuhe zu desinfizieren. Für Menschen ist das Risiko, sich mit dem Virus anzustecken, gering. Bürgerinnen und Bürger sollten wegen des Übertragungsrisikos kranke oder verendete Vögel und Wildvögel nicht anfassen. Diese Tiere sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und somit auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Das Antragsformular zur Anzeige einer Tierhaltung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel zu finden.
Weitere Informationen und Empfehlungen finden sich auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts.
Es wird darum gebeten, Totfunde von Wasser-/Greif- und Schreitvögeln liegen zu lassen und dem
Veterinäramt unter Angabe der Koordinaten oder eines Screenshots von Google Maps den Standort per E-Mail an Gefluegelpest@oberhavel.de zu melden.
Bei einer eingehenden Meldung sollten folgende Informationen enthalten sein:
- Name des Meldenden, Telefon- oder Handynummer
- Genauer Fundort mit Straßen-km oder wenn möglich GPS-Daten
- Art des Tieres