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Datum: 16.09.2025

56 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt

Vizelandrat Egmont Hamelow übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 21 Herkunftsländern


Vizelandrat Egmont Hamelow überreicht den Neubürgern Oberhavels im Kreistagssaal ihre Einbürgerungsurkunde.

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys



Insgesamt 56 Menschen aus 21 Herkunftsländern haben am Dienstag, 16.09.2025, von Vizelandrat Egmont Hamelow im Kreistagssaal ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus Syrien, der Russische Föderation, Libyen, Pakistan, Kasachstan, der Ukraine, von den Philippinen, aus Kolumbien, Marokko, der Türkei, Israel, Madagaskar, Mexiko, Albanien, Vietnam, Südafrika, Ungarn, der Republik Moldau, Thailand, Aserbaidschan und Serbien. Die meisten Neubürgerinnen und Neubürger stammen aus Syrien, der Russischen Föderation und Libyen.

„Sie alle haben in Oberhavel Ihren Lebensmittelpunkt gefunden. Mit einem Gelöbnis bekennen Sie sich heute zu ihrer neuen Heimat. Lassen Sie uns die Zukunft Oberhavels gemeinsam gestalten!“, sagt Egmont Hamelow. „Ich heiße alle herzlich willkommen und wünsche für diesen Neustart alles Gute.“


Vizelandrat Egmont Hamelow gratuliert einem jungem Oberhaveler Neubürger im Kreistagssaal.

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys


Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.