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Datum: 10.07.2025

550 Euro für Platz in Gemeinschaftsunterkünften

Landkreis Oberhavel erhebt Gebühren für mehr als 600 Menschen, die zum Auszug verpflichtet sind


Außenaufnahme der Gemeinschaftsunterkunft in Lehnitz.

© Landkreis Oberhavel/Phillip Gordziel


Der Landkreis Oberhavel ist nach dem Landesaufnahmegesetz zuständig, geflüchtete Menschen vorübergehend aufzunehmen. Dafür betreibt der Landkreis elf Einrichtungen an verschiedenen Standorten, in denen insgesamt 2.335 Plätze zur Verfügung stehen. Mehr als 600 dieser Plätze sind aktuell von Menschen belegt, die keinen Anspruch mehr auf eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft haben. Sie werden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bei der Suche nach einer eigenen Wohnung unterstützt. Bis diese gefunden ist, zahlen sie monatlich 550,00 Euro Nutzungsgebühr für ihren Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft. Das hat der Kreistag Oberhavel am Mittwoch, 09.07.2025, beschlossen.

„Ziel ist es vor allem, die Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften frei zu ziehen. Menschen mit Bleibeperspektive sollen die Möglichkeit haben, in der Gesellschaft anzukommen. Die Unterkünfte sind zuallererst für all jene gedacht, die neu in Oberhavel ankommen“, sagt Sozialdezernent Tobias Berger. „Statt neue Unterkünfte zu bauen, um die Landesvorgaben umzusetzen, wollen wir freie Kapazitäten nutzen. Das ist für Oberhavel deutlich kosteneffizienter“, ergänzt Landrat Alexander Tönnies.

Zwei Gebührenstufen

Neben der Satzung für Personen, die keinen Anspruch auf Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft mehr haben, hat der Kreistag auch die Änderung der Satzung beschlossen, die sich an die Personen richtet, für die eine Unterbringungsverpflichtung besteht.

Eine geringere Gebühr von 275,00 Euro zahlen vor allem Menschen, über deren Asylverfahren noch nicht entschieden wurde. Auch Menschen, die nach einem abgeschlossenen Asylverfahren zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind, aber nicht abgeschoben werden können, zahlen 275,00 Euro monatlich, sofern sie nicht länger als ein Jahr in einer Einrichtung wohnen. Beide Gruppen sind in der Regel verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die weniger als sechs Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, zahlen 275,00 Euro pro Monat Nutzungsgebühr.

Für Personen, die bereits längere Zeit in der Einrichtung leben, wird die höhere Gebühr von bis zu 550,00 Euro pro Monat festgesetzt.

Die Gebühren für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften werden alle drei Jahre neu kalkuliert. Für die aktuelle Kalkulation wurden die Kosten auf Basis der Daten von 2023 berechnet. Die monatlichen Kosten pro Platz lagen demnach bei durchschnittlich 579,64 Euro im Monat.