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Datum: 25.06.2025

63 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt

Bildungsdezernent Holger Mittelstädt übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 21 Herkunftsländern

Bildungsdezernent Holger Mittelstädt (vorne rechts) übergibt einem Oberhaveler Neubürger seine Einbürgerungsurkunde.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme


Insgesamt 63 Menschen aus 21 Herkunftsländern haben am Mittwoch, 25.06.2025, von Bildungsdezernent Holger Mittelstädt im Kreistagssaal ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus Syrien, Russland, der Türkei, dem Iran, Kenia, Marokko, Somalia, Pakistan, Bulgarien, Kasachstan, der Slowakei, Weißrussland, Italien, der Ukraine, den Niederlanden, Kroatien, Afghanistan, Armenien, Peru, Großbritannien und Jordanien. Die meisten Neubürgerinnen und Neubürger stammen aus Syrien (zwölf) sowie Russland und der Türkei (jeweils sieben).


Bildungsdezernent Holger Mittelstädt (vorne rechts) gratuliert einer Oberhaveler Neubürgerin feierlich zu ihrer Einbürgerung.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme


„Es gibt keine Altersgrenze, um etwas Neues zu beginnen. Die jüngste Neubürgerin ist zwei Jahre alt, die älteste 65 Jahre“, sagt Bildungsdezernent Holger Mittelstädt. „Ich heiße alle herzlich willkommen und wünsche für diesen Neustart alles Gute.“

Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.