Agrarförderung
Der Landkreis Oberhavel übernimmt Aufgaben bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft in folgenden Bereichen:
Aktuelle Informationen
Informationsveranstaltung zur neuen Förderperiode ab dem Antragsjahr 2023.
Datum: Freitag, der 16. September 2022
Uhrzeit: 10:00 bis ca. 15:00 Uhr
Durchführung: Teilnahme über einen Livestream (Link unterhalb blau markiert)
Themen: Konditionalität, erste Säule, zweite Säule und Kontrollsystem
Weitere Hinweise:
Die Teilnahme über den Livestream ist nicht begrenzt, so dass alle Landwirtinnen und Landwirte teilnehmen und sich informieren können.
Den Link zum Livestream finden Sie hier.
Es ist auch vorgesehen, den Link auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums bereitzustellen.
Bitte beachten Sie, dass der Link nicht mit dem Internet-Explorer zu öffnen geht. Verwenden Sie alternativ bitte Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge.
Sämtliche Informationen aus der Veranstaltung werden zeitnah auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums bereitgestellt.
Direktzahlungen
Basis-, Greening-, Junglandwirte- und Umverteilungsprämie sowie Kleinerzeugerregelung
Die nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung stehenden Fördermittel aus der 1. Säule (EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) können bis zum 15.05. eines jeden Jahres beantragt werden, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie in der Broschüre: Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland – Ausgabe 2015 (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
Elektronische Antragstellung
In Brandenburg erfolgt die Beantragung der Beihilfen elektronisch. Dafür bekommen die Antragsteller eine kostenfreie Software zur Bearbeitung des Antrages, aus der das "Einreichen" dann ebenfalls elektronisch erfolgt. Für alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wie Stammdatenpflege, BNR-Vergabe, Passwortvergabe, Datenanlieferungen, Korrekturlieferungen, Datenexporte steht Ihnen Ihr der Bereich Landwirtschaft zur Verfügung.
Bei Fragen zu Direktzahlungen wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-669
- E-Mail: E-Mail
Bei Fragen zur Vergabe einer Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-665
- E-Mail: E-Mail
Agrar-,Umwelt- und Klimamaßnahmen
Die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) beziehungsweise in der neuen Förderperiode die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind freiwillige Maßnahmen, bei denen sich Landwirte verpflichten, natur- und umweltverträgliche landwirtschaftliche Arbeitsmethoden anzuwenden, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen (Text: BfN)
Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP – Richtlinie zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin – nur Bereich Oberhavel)
Bei Fragen zum KULAP wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-670
- E-Mail: E-Mail
Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-665
- E-Mail: E-Mail
Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiter
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601 667
- E-Mail: E-Mail
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-669
- E-Mail: E-Mail
Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in NATURA-2000-Gebieten (Förderantrag 50)
- Natura 2000
Mit der Förderung von Natura-2000-Gebieten werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt, gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
Bei Fragen zum Förderantrag 50 und Natura 2000 wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-665
- E-Mail: E-Mail
Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
Bei Fragen zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-669
- E-Mail: E-Mail
Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Landwirtschaftliche Unternehmen können ihre Investitionsvorhaben mit Hilfe des Programms zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen finanzieren. Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:
- Einzelbetriebliche Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
- Einzelbetriebliche Förderung außerhalb der GAK
- Förderung von Investitionen zur Ausweitung des Angebots (Diversifizierung) in landwirtschaftlichen Unternehmen außerhalb der GAK
Bei Fragen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiter
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-668
- E-Mail: E-Mail
Weitere Informationen zu einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Dauergrünland
Umwandlung von Dauergrünland
Seit dem 01.01.2015 ist das Pflügen von Dauergrünland mit anschließender Ansaat einer Ackerkultur genehmigungspflichtig. Mit der Einführung der Pflugregelung im Jahr 2018 ist auch das Pflügen von Dauergrünland mit anschließender Neuansaat genehmigungspflichtig.
Ein Antrag auf Genehmigung kann schriftlich vor der geplanten Umwandlung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt werden.
Das Antragsformular und weitere Hinweise zur Antragstellung sind hier zur finden.
Pflugereignis und Dauergrünlandwerdung
Als Dauergrünland gelten Flächen, die mindestens fünf Jahre lang nicht umgepflügt worden sind, sofern die Flächen durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (GoG) genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren. Bei sechstmaliger Beantragung einer Fläche mit Gras oder anderer Grünfutterpflanzen bzw. Brache (ohne ÖVF) entsteht Dauergrünland.
Mit Einführung der Pflugregelung unterbricht ein Wechsel der Dauergrünland-relevanten Nutzungen die Dauergrünlandwerdung nur dann, wenn das Pflügen einer Gras oder anderer Grünfutterpflanzen -Fläche mit dem Ziel, danach wieder Gras oder anderer Grünfutterpflanzen anzusäen, dem Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz spätestens einen Monat schriftlich angezeigt wird. Den aktuellen Vordruck zur Anzeige des Pflugereignisses entnehmen Sie bitte dem Agrarantragsprogramm.
Bei Fragen zu Dauergrünland wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiter
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 601-668
- E-Mail: E-Mail