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Datum: 16.04.2020

Regeln für Kita-Notfallbetreuung für Freitag angekündigt

Erstmals mehr geheilte als erkrankte COVID-19-Patienten / Kriseninterventionsgruppe für Maßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften

Zahlreiche Anfragen von Eltern erreichten den Landkreis Oberhavel am Donnerstag zu den weiteren Regelungen der Kita-Notfallbetreuung. „Leider müssen wir bei diesem Thema alle Eltern noch um etwas Geduld bitten", bedauert Landrat Ludger Weskamp, noch keine konkreten Auskünfte geben zu können. „Denn noch liegen uns keine Information der Landesregierung vor, welche Regelungen es geben soll oder welche zusätzlichen Berufsgruppen eventuell in die Notfallbetreuung aufgenommen werden sollen. Erst wenn wir das in den Händen halten, können wir allen Eltern eine verbindliche Auskunft geben."

Die Brandenburger Landesregierung hat weitere Informationen für Freitag angekündigt. Alle aktuellen Informationen veröffentlicht der Landkreis umgehend auf seiner Homepage unter www.oberhavel.de/corona. Klar ist schon jetzt, dass die Hotline für die Kita-Notfallbetreuung ab Montag, 20.04.2020 wieder geschaltet sein wird. Genauere Informationen dazu folgen noch.

Der Landkreis strebt an, dass Personen, für deren Kinder die Teilnahme an der Notfallbetreuung bereits mit bewilligendem Bescheid bis zum 19.04.2020 gewährt wurde, keinen erneuten Antrag auf Gewährung einer Notfallbetreuung für die Zeit ab dem 20.04.2020 stellen müssen.

Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel
Im Landkreis Oberhavel sind bisher 168 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden (Stand: 16.04.2020, 09.00 Uhr). Davon befinden sich 58 Personen in häuslicher Quarantäne, neun Personen müssen stationär behandelt werden. Fünf Personen sind verstorben. 96 Personen sind bereits geheilt. Entsprechend gibt es aktuell 67 COVID-19-Erkrankte im Landkreis. Erstmals seit Beginn der COVID-19-Pandemie sind damit in Oberhavel mehr Personen geheilt als erkrankt.

1.190 Menschen aus Oberhavel stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 1.001 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 189 Personen steht das Testergebnis noch aus. Außerdem wurden 688 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die COVID-19-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Oranienburg (31), Hohen Neuendorf (28), Hennigsdorf (26), Velten (17), Glienicke/Nordbahn (17), Oberkrämer (12), Mühlenbecker Land (8), Birkenwerder (6), Löwenberger Land (6), Leegebruch (5), Liebenwalde (5), Zehdenick (5) und Amt Gransee (2). In Fürstenberg/Havel und Kremmen gibt es keine gemeldeten COVID-19-Fälle.

Zu den drei im Vergleich zum Vortag hinzu gekommenen gemeldeten Positivfällen zählt auch ein Mitarbeiter einer Reinigungsfirma, der in einer Hennigsdorfer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber tätig war. Der Mitarbeitende war dabei in zweien der insgesamt sechs Häuser im Kontakt mit mehreren Personen. Ihm geht es den Umständen entsprechend.

„Der Landkreis Oberhavel fühlt sich dem Schutz der Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft besonders verpflichtet. Daher ist noch am Donnerstag die für solche Fälle beim Landkreis Oberhavel eingerichtete Kriseninterventionsgruppe zusammengekommen. Dieser gehören dezernatsübergreifend unter anderem Mitarbeitende aus den Bereichen Soziales, Integration und Gesundheit an. Die Gruppe hat zentrale Maßnahmen festgelegt, um eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in den Gemeinschaftsunterkünften einzudämmen, die den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgen", sagt Matthias Kahl, Dezernent für Arbeit und Soziales.

Zu den Maßnahmen gehört, dass sich die mehr als 200 betroffenen Bewohner sowie Mitarbeitende des Reinigungsdienstes, des Wachschutzes und der Sozialarbeit am morgigen Freitag, 17.04.2020, einem Nasen-Rachen-Abstrich unterziehen werden. Die Testergebnisse werden für Anfang der kommenden Woche erwartet. Bis dahin stehen auf Anordnung des Gesundheitsamtes die beiden betroffenen Häuser der Einrichtung unter Quarantäne. Für einen Transport aller betroffenen Personen zu den Abstrichstellen ist ebenso gesorgt wie für eine Versorgung und Betreuung der Bewohner.