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Datum: 14.06.2023

Niedrigwasser in Oberhavel: Wasser aus Seen und offenen Gewässern nicht ohne Erlaubnis entnehmen

Landkreis appelliert, Wasser nur sparsam zu verbrauchen / Wasser für Gärten, Landwirtschaft und Gewerbe nur von 21.00 bis 06.00 Uhr entnehmen

Niederneuendorfer See

© Landkreis Oberhavel


Längerfristig werden wir uns auch in unserer Region aufgrund des Klimawandels immer wieder und häufiger auf extreme Niedrigwasserperioden einstellen müssen. Durch die bislang anhaltende Trockenheit und nicht ausreichende Niederschläge haben Flüsse, Seen und Gräben in Oberhavel auch im Jahr 2023 mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen. Damit droht erneut Niedrigwasser. Auch das Grundwasser sinkt bereits wieder, denn die Defizite aus den niederschlagsarmen Jahren zwischen 2018 bis 2022 konnten auch durch den Regen im Herbst und Winter des vergangenen und im Frühjahr dieses Jahres nicht ausgeglichen werden.

„Der wenige Regen, der in einzelnen Regionen gefallen ist, führte nicht zu einer Entspannung der beginnenden Niedrigwasserlage. Die geringen Niederschläge werden momentan von der Vegetation regelrecht aufgesogen und kommen somit nicht unseren Gewässern zugute“, erläutert Umweltdezernent Egmont Hamelow die aktuelle Situation. „Geringer Wasserzufluss ins Grundwasser und in die Gewässer sowie erhöhte Wassertemperaturen gefährden den gesamten Wasserhaushalt, aber auch Flora und Fauna nachhaltig. Wir appellieren daher an die Bevölkerung in Oberhavel, Wasser nur sparsam zu verwenden.“

Die bisherigen Vorhersagen lassen auch mittelfristig keine ergiebigen Niederschläge erwarten, sodass mit einer grundlegenden Änderung der derzeitigen Situation nicht zu rechnen ist. Vielmehr ist aktuell davon auszugehen, dass sich die Wasserstände der Oberflächengewässer und auch des Grundwassers nicht kurzfristig stabilisieren werden.

Durch das wenige Wasser in den Oberflächengewässern drohen weiterhin nicht nur dem Fischbestand, sondern insbesondere auch den in Gewässern lebenden Tieren und Pflanzen gravierende Schäden. Deshalb ist es zum Schutz des Ökosystems erforderlich, die Nutzung der Gewässer einzuschränken.

Der Landkreis Oberhavel weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern, also aus Seen, Flüssen und Gräben – beispielsweise um von private Gärten oder Landwirtschaftsflächen zu bewässern oder auch zur Nutzung in Gewerbe- und Industriebetrieben – zur weiteren Belastung der Gewässer führen. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpen bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde. Diese Wasserentnahmen fallen nicht unter den Begriff des Gemeingebrauches sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser mittels Pumpen aus den Oberflächengewässern entnimmt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Alle nicht ausdrücklich erlaubten Wasserentnahmen aus Seen und Flüssen sind unzulässig. Aber auch die Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen sind aufgerufen, auf eine sparsame Verwendung des Wassers zu achten. Daher sollten erlaubte Wasserentnahmen auf die Zeit von 21.00 bis 06.00 Uhr beschränkt werden. Dabei sind die vorgeschriebenen Mindestwasserstände in den Erlaubnissen unbedingt zu beachten.

„Wenn kein erheblicher Niederschlag fällt und sich die Niedrigwassersituation weiter verschärft, wird die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen eine Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung der Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern erlassen müssen“, schätzt Egmont Hamelow ein.