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Datum: 25.09.2023

Landrat ernennt Bezirksschornsteinfeger

Alexander Fürstenberg kehrt seit 1988 und ist weitere sieben Jahre der Bevollmächtigte im Nordosten Oberhavels

Landrat ernennt Bezirksschornsteinfeger Alexander Fürstenberg

© Landkreis Oberhavel

Seit 14 Jahren ist Alexander Fürstenberg bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Nordosten des Landkreises Oberhavel. Am Montag, 25.09.2023, ist er von Landrat Alexander Tönnies erneut ins Amt berufen worden. „Herr Fürstenberg ist einer der erfahrensten Schornsteinfegermeister unseres Landkreises. Es freut mich, dass ich ihm heute zum dritten Mal die Ernennungsurkunde und damit die Verantwortung für einen der flächenmäßig größten Kehrbezirke Oberhavels überreichen darf“, sagte Landrat Alexander Tönnies anlässlich der Übergabe in der Kreisverwaltung.

Zuständig ist Alexander Fürstenberg für Altlüdersdorf, Dannenwalde, Gramzow, Neulögow, Neulüdersdorf, Rauschendorf, Ribbeck, Seilershof und Wentow als Ortsteile des Amtes Gransee und Gemeinden sowie für die Fürstenberger Ortsteile Barsdorf, Blumenow, Boltenhof, Bredereiche, Himmelpfort, Neutornow, Qualzow, Ringsleben, Tornow und Zootzen. Zum Kehrbezirk von Alexander Fürstenberg gehören auch die Zehdenicker Ortsteile Marienthal und Zabelsdorf sowie Teile von Lychen im Landkreis Uckermark.

Seit 1988 ist Alexander Fürstenberg in seinem Kehrbezirk unterwegs. 1997 legte er die Meisterprüfung ab. 2009 folgte die Ernennung zum Bezirksschornsteinfeger. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Oberhavel nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Dazu gehört unter anderem die reguläre Feuerstättenschau, aber auch Bescheide für Feuerstätten – also für Öfen oder Kamine – an Hauseigentümer zu erlassen. Bei Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten unterliegen die Schornsteinfeger dagegen dem Privatrecht. Daneben bieten sie den Haushalten auch zusätzliche Dienstleistungen an, beispielsweise als Energieberater.

Der Landkreis Oberhavel ist in 21 Kehrbezirke eingeteilt. Freiwerdende Bezirke werden öffentlich ausgeschrieben. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterstehen der allgemeinen Fachaufsicht des Landrates des Landkreises Oberhavel. Die erteilten Bestellungen sind auf sieben Jahre befristet.

Weitere Informationen rund um das Thema sind unter dem Stichwort Schornsteinfegerwesen auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de zu finden.