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Datum: 16.08.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Inzidenz fünf Tage über 20: Testpflicht gilt wieder / Aktuelle Fallzahlen

Corona-Selbsttest (Symbolbild).

© Landkreis Oberhavel

Gemäß der geltenden Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 29.07.2021 ist der Landkreis Oberhavel verpflichtet, unverzüglich öffentlich bekanntzugeben, wenn der Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Marke von 20 überschreitet. Das hat die Kreisverwaltung, am Montag, dem 16.08.2021 getan. Der Wert lag seit Donnerstag, dem 12.08.2021, über der benannten Grenze.

Ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also ab Dienstag, 17.08.2021, gilt wieder die in der Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises. Dies gilt unter anderem für:

  • Veranstaltungen; die Vorlagepflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern,
  • Gaststätten; die Vorlagepflicht gilt nicht für Gäste, die in den Außenbereichen der Gaststätte bewirtet werden oder die Sanitäreinrichtungen der Gaststätte aufsuchen,
  • für Beherbergungen, also beispielsweise Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen,
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbaren touristische Angebote,
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen; für nicht volljährige Sportausübende ist als Nachweis auch eine von einer sorgeberechtigten Person unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) zulässig,
  • Indoor-Spielplätze
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen und Ausstellungen, ebenso wie Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhalle, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren (außer Freibäder)

In Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen, in Diskotheken, Clubs und bei Festivals, für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen sowie für die Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1 der Umgangsverordnung galt die Testpflicht bereits vor dem Überschreiten der 20er-Inzidenz.

Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht:

  • vorbehaltlich des § 22 Absatz 1 bis 3 (Schulen, Horte, Kitas, Tagespflege) für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr,
  • für geimpfte und für genesene Personen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.   

Die Testpflicht wird wieder gelockert, wenn im Landkreis innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für fünf Tage ununterbrochen vorliegen. Die Kreisverwaltung würde dies entsprechend öffentlich bekannt geben; die vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises würde ab dem Tag nach der Bekanntgabe der Unterschreitung entfallen.

Für Veranstaltungen im Außenbereich hat der aktuelle Inzidenzwert keine neuen Vorgaben zur Folge, hier ist die Marke von 35 entscheidend.

Die Bekanntmachung ist im Wortlaut hier nachzulesen.

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Montag, 16.08.2021, bei 24,9. Bisher sind im Landkreis insgesamt 8.507 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 11.08.2021, wurden 47 Neuinfektionen registriert. 307 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 16.08.2021, 07.46 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 299 (+1), Fürstenberg/Havel: 322 (+0), Glienicke/Nordbahn: 413 (+1), Gransee: 291 (+2), Großwoltersdorf: 38 (+0), Hennigsdorf: 1.130 (+1), Hohen Neuendorf: 1.031 (+4), Kremmen: 272 (+4), Leegebruch: 270 (+2), Liebenwalde: 170 (-1), Löwenberger Land: 317 (+1), Mühlenbecker Land: 555 (+1), Oberkrämer: 501 (+2), Oranienburg: 1.797 (+20), Schönermark: 24 (+3), Sonnenberg: 29 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 471 (+5), Zehdenick: 540 (+0), ohne Angabe des Wohnortes: 1.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.