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Datum: 26.05.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 35,7 / Hygienekonzepte vorhalten, nicht einreichen / Mögliche Öffnung von Schulen

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Mittwoch, 26.05.2021, bei 35,7. Bisher sind im Landkreis insgesamt 8.295 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Dienstag, 26.05.2021, wurden keine Neuinfektionen registriert. 268 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 26.05.2021, 00.00 Uhr). Zuletzt verstarb ein 76-jähriger Oranienburger.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 293 (+0), Fürstenberg/Havel: 326 (+0), Glienicke/Nordbahn: 395 (+0), Gransee: 288 (+5), Großwoltersdorf: 40 (+0), Hennigsdorf: 1.117 (+2), Hohen Neuendorf: 1.007 (+2), Kremmen: 257 (+0), Leegebruch: 265 (+0), Liebenwalde: 167 (+0), Löwenberger Land: 299 (+3), Mühlenbecker Land: 543 (+0), Oberkrämer: 488 (+0), Oranienburg: 1.730 (-18)*, Schönermark: 19 (+0), Sonnenberg: 28 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 462 (+0), Zehdenick: 538 (+6).

Hygienekonzepte vorhalten, nicht einreichen

Im Zuge der neuen Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die weitere Öffnungsschritte ermöglicht, weist der Corona-Verwaltungsstab der Kreisverwaltung auf Folgendes hin: Die mit den bisher vollzogenen und in der kommenden Woche noch beabsichtigten Öffnungsschritten sind verbunden mit konkreten Hygienevorschriften. Diese sind der jeweils gültigen Fassung der Eindämmungsverordnung zu entnehmen. Für die Öffnung von Handel, touristischen Angeboten, Gastronomie und Hotellerie sowie für konkrete Vorhaben wie Veranstaltungen oder Trainingsstunden im Sport sind jeweils individuelle Hygienekonzepte vorzuhalten und entsprechend umzusetzen. Lediglich auf Anforderung sind diese Konzepte beim Gesundheitsamt einzureichen. Es ist nicht notwendig, diese aktiv zu übermitteln.

Mögliche Öffnung von Schulen

Die mit der Änderung der Eindämmungsverordnung vom 25.05.2021 verbundene mögliche Öffnung von Schulen ist auch in Oberhavel – so gibt es das Land vor – an das Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 gekoppelt. Soweit im Landkreis Oberhavel diese Marke an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, gehen die Grundschulen ab Montag, dem 31.05.2021, und die weiterführenden Schulen ab Montag, dem 07.06.2021, komplett in den Präsenzunterricht. Die Unterschreitung der 50-er-Inzidenz gibt der Landkreis öffentlich bekannt. Mit Stand vom Mittwoch, 26.05.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz in Oberhavel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50.

Ist ein Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur so genannten Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. *In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.