62 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt
Landrat Alexander Tönnies übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 22 Herkunftsländern
Insgesamt 62 Menschen aus 22 Herkunftsländern haben am Dienstag, 08.04.2025, von Landrat Alexander Tönnies im Kreistagssaal ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus Russland, Bosnien und Herzegowina, der Ukraine, Afghanistan, Kamerun, Syrien, dem Iran, Usbekistan, Peru, Spanien, Vietnam, Polen, der Slowakei, Moldau, Marokko, Griechenland, Indien, Kolumbien, Tunesien, Serbien, Nordmazedonien und von den Philippinen. Der Jüngste ist ein einjähriger Junge aus der Ukraine. Der älteste Eingebürgerte stammt aus Russland und ist 66 Jahre alt. Die meisten Neubürgerinnen und Neubürger stammen aus Russland (15) und der Ukraine (11).
„Mit der Einbürgerung heute heißt dieses Land Sie willkommen und heißt Oberhavel Sie willkommen. Wir sind eine vielfältige Gemeinschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kulturen und Religionen friedlich zusammenleben. Diese Vielfalt macht uns stärker“, sagt Landrat Alexander Tönnies, verbunden mit der Ermunterung, sich in Nachbarschaft, Vereinen oder Organisationen wie den Feuerwehren zu engagieren. „Gestalten Sie diese Gesellschaft mit und stärken Sie deren Vielfalt und Zusammenhalt.“
Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.
Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.