Neun-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler (FAQ)
1. Ab wann wird das Deutschlandticket durch die Schülerbeförderung subventioniert?
Der Landkreis Oberhavel plant die Einführung des Deutschlandtickets zu einem Eigenbetrag von 9,00 Euro monatlich ab dem 01.08.2023 für die Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
Die Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für den Landkreis Oberhavel für den öffentlichen Personennahverkehr ist am 10.05.2023 im Kreistag beschlossen worden.
2. Ab wann kann der Antrag für das neue Schuljahr 2023/2024 gestellt werden?
Die Anträge auf Schülerbeförderung für das neue Schuljahr können bereits jetzt gestellt und in der besuchten Schule abgebeben werden. Durch den positiven Kreistagsbeschluss werden die Anträge automatisch als Antrag für das 9-Euro-Ticket behandelt.
3. Kann das bisherige Antragsformular für das Schuljahr 2023/2024 genutzt werden, das auf der Internetseite des Landkreises hinterlegt ist?
Das bisher veröffentlichte Antragsformular für das neue Schuljahr kann für die Anträge genutzt werden. Auch diese Anträge werden für das neue Schuljahr berücksichtigt. Der Landkreis beabsichtigt, das neue Formular zum 01.06.2023 online zu stellen.
4. Welcher Eigenanteil ist für das Schuljahr 2023/2024 zu berücksichtigen?
Der Eigenanteil beträgt künftig für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler jeweils monatlich 9,00 Euro. Der Eigenanteil wird einmalig in Höhe von 108,00 Euro bei der Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG) bezahlt. Zu den Details wird die OVG in Kürze direkt informieren.
5. Können Schülerjahreskarten im laufenden Schuljahr 2022/2023 für die Monate Mai bis Juli 2023 in ein Deutschlandticket umgewandelt werden?
Gemäß der gültigen Schülerbeförderungssatzung ist das für das aktuelle Schuljahr nicht möglich.
6. Wer kann Anträge stellen?
Anspruch auf die Zuschüsse zu den Beförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an staatlich anerkannten Ersatzschulen, die im Landkreis Oberhavel ihre Wohnung haben. Somit können auch Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg bisher zu Fuß zurückgelegt haben, das Neun-Euro-Ticket beantragen. Ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungsweges und Auszubildende an Berufsschulen, wenn sie über ein monatliches Erwerbseinkommen verfügen, das höher oder gleich einer Mindestausbildungsvergütung nach Berufsbildungsgesetz ist.
7. Welches Antragsformular muss genutzt werden?
Der Landkreis Oberhavel erarbeitet aktuell ein neues, angepasstes Formular für die Anträge. Das bisher veröffentlichte Antragsformular kann aber für Anträge für das neue Schuljahr ebenfalls genutzt werden. Auch diese Anträge werden dann für das Neun-Euro-Tickt berücksichtigt. Das Neun-Euro-Ticket gilt ab August.
Das bestehende Antragsformular ist hier zu finden: Antragsformular Schülerbeförderung
In Mitteilungen der Kreisverwaltung zum Thema vom 14.04.2023 sowie vom 16.05.2023 finden Sie weitere Informationen.