Jagen im Landkreis Oberhavel
Grundsätzlich ist die untere Jagdbehörde für alle Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig.
Besuche nur mit Termin möglich
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
möchten Sie persönlich die unteren Jagdbehörde besuchen, ist vorab ein Termin mit dieser zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie dazu mit den zuständigen Mitarbeitern per E-mail an Jagd-Fischerei@oberhavel.de Kontakt auf. Telefonisch ist die Jagdbehörde unter Telefon 03301 601 -265 (Frau Julsrud) und -237 (Frau Hinz) zu erreichen.
Aufgaben der unteren Jagdbehörde
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Hege und Ausübung der Jagd
- Zweckmäßige Gestaltung der Jagdbezirke
- Bestätigung von Jagdbezirken durch Herabsetzen der Mindestgröße
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der Jäger
- Erteilung, gegebenenfalls Versagung oder Einziehung von Jagdscheinen
- Regelung der Bejagung des Wildes und die Bewirtschaftung des Schalenwildes im Rahmen der Abschussplanung
- Sicherstellung des Jagdschutzes zum Schutz des Wildes
- Überwachung und Kontrolle des Wildhandels
- Verfolgung jagdrechtlicher Vergehen als Ordnungswidrigkeiten
Anzeigepflicht
Voraussetzungen für die Jagd
- Erteilung des Jagdscheins
- Erteilung des Falknerjagdscheines
- Gestattung jagdlicher Handlungen in befriedeten Bezirken (hier ist der Grundeigentümer oder dessen Beauftragter antragsberechtigt)
- Abschussplan für Schalenwild, der durch die zur Jagdausübung berechtigten Person gestellt wird
- Die Abrundung von Jagdbezirken (hier sind die Jagdgenossenschaften und die Inhaber von Eigenjagdbezirken antragsberechtigt)
Jägerprüfungen
Informationsbroschüren
Tagesjagdschein für ausländische Bürgerinnen und Bürger - Merkblatt zum Verfahren
Ratgeber-Flyer "Wildtier gefunden" |
Rageber-Flyer "Wenn Waschbär, Fuchs und Co. in die Stadt kommen" |
Tagesjagdschein für ausländische Bürgerinnen und Bürger - Merkblatt zum Verfahren |
Handbuch Jagdstatistik Brandenburg für Jäger [PDF-Dokument: 2,1 MB] |
In der rechten Randspalte finden Sie zudem unter dem Punkt "Dokumente" aktuelle Jagdstatistiken.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine nur für Schweine tödliche Seuche, die bei Schwarzwild auftritt und auch die Hausschweine bedroht.
Sie ist bereits in den grenznahmen Landkreisen Brandenburgs zu Polen aufgetreten.
Ausführliche Informationen zur ASP-Prävention sowie Merkblätter für Jäger, finden Sich auf der Website des Veterinäramts des Landkreises Oberhavel!
- Als weiteren Anreiz für eine rege Beteiligung zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zahlt das Land Brandenburg für die Untersuchung von tot aufgefundenen Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro. Wenden Sie sich bitte für nähere Informationen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Oberhavel.
- Meldung von verendet aufgefundenen Wildschweinen mittels GPS-Daten
- Informationen zur Probenentnahme
- Prämie für verendetes oder verunfalltes Schwarzwild
- Tierseuchenallgemeinverfügung
Den aktuellen Stand der ASP-Ausbreitung und viele Informationen zur Tierseuche gibt das Friedrich-Löffler-Institut bekannt.
Antworten auf Fragen zur Jagd in Restriktionsgebieten, Beprobung, Verbringung und Vermarktung von Wildschweinfleisch sind auf der Website der obersten Jagdbehörde (Land Brandenburg) gesammelt.
- Aufwandsentschädigungen bei Auffinden verendeter Wildschweine im Restriktionsgebiet
- Abgabeprämie für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus dem Restriktionsgebiet
- Erlass zu den Entschädigungen in den ASP-Restriktionsgebieten
(Der Sachverständige für die für ASP-Entschädigungen nötigen Gutachten ist in Oberhavel: Michael Pohler, E-Mail: pohlers@waldkonzepte.de)
Hier finden Sie ein Informationsblatt des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V., des Ökologischen Jagdvereins Brandenburg e. V. und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Afrikanischen Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen in Deutsch und in Englisch.
Kostenlose Trichinenuntersuchung
Die Gebührenbefreiung für die Trichinenschau wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Seit dem 01.02.2018 werden die anfallenden Kosten für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen vom Landkreis Oberhavel übernommen. Voraussetzung ist, dass die Wildschweine auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel erlegt wurden. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Angaben des Jagdgebietes auf dem Wildursprungsschein.