Jagen im Landkreis Oberhavel
Grundsätzlich ist die untere Jagdbehörde für alle Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig.
Corona: Besuche nur mit Terminvereinbarung möglich
Corona: Besuche nur mit Terminvereinbarung möglich
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
die Kreisverwaltung Oberhavel ist eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet.
Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Laut Corona-Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg vom 29.03.2022 entfällt unter anderem die Maskenpflicht - so auch in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung. Es wird jedoch empfohlen, weiterhin zum eigenen Schutz und nach eigenem Ermessen eine Maske zu tragen, vor allem dann, wenn ein Mindestabstand nicht gegeben ist.
Termine können entweder direkt in den zuständigen Fachdiensten oder zentral unter der Mailadresse info@oberhavel.de sowie unter der zentralen Telefonnummer 03301 601-0 erfragt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Infothek leiten die Bürgeranfragen entsprechend weiter. Ein Besuch der Kreisverwaltung ohne Termin ist leider nicht möglich.
Innerhalb der Verwaltungsgebäude gelten die bekannten Abstandsregeln. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, diese gegenüber anderen Gästen sowie gegenüber den Mitarbeitenden der Verwaltung einzuhalten. Am Eingang der Häuser stehen Mittel zur Handdesinfektion bereit.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aufgaben der unteren Jagdbehörde
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Hege und Ausübung der Jagd
- Zweckmäßige Gestaltung der Jagdbezirke
- Bestätigung von Jagdbezirken durch Herabsetzen der Mindestgröße
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der Jäger
- Erteilung, gegebenenfalls Versagung oder Einziehung von Jagdscheinen
- Regelung der Bejagung des Wildes und die Bewirtschaftung des Schalenwildes im Rahmen der Abschussplanung
- Sicherstellung des Jagdschutzes zum Schutz des Wildes
- Überwachung und Kontrolle des Wildhandels
- Verfolgung jagdrechtlicher Vergehen als Ordnungswidrigkeiten
Anzeigepflicht
Voraussetzungen für die Jagd
- Erteilung des Jagdscheins
- Erteilung des Falknerjagdscheines
- Gestattung jagdlicher Handlungen in befriedeten Bezirken (hier ist der Grundeigentümer oder dessen Beauftragter antragsberechtigt)
- Abschussplan für Schalenwild, der durch die zur Jagdausübung berechtigten Person gestellt wird
- Die Abrundung von Jagdbezirken (hier sind die Jagdgenossenschaften und die Inhaber von Eigenjagdbezirken antragsberechtigt)
Jägerprüfungen
Informationsbroschüren
Tagesjagdschein für ausländische Bürgerinnen und Bürger - Merkblatt zum Verfahren
Ratgeber-Flyer "Wildtier gefunden" |
Rageber-Flyer "Wenn Waschbär, Fuchs und Co. in die Stadt kommen" |
Tagesjagdschein für ausländische Bürgerinnen und Bürger - Merkblatt zum Verfahren |
Handbuch Jagdstatistik Brandenburg für Jäger [PDF-Dokument: 2,1 MB] |
In der rechten Randspalte finden Sie zudem unter dem Punkt "Dokumente" aktuelle Jagdstatistiken.
Bachenprämie 2021/2022
Jagdausübungsberechtigte können bei der unteren Jagdbehörde für weibliches Schwarzwild der Altersklasse 1 und 2, welches im Jagdjahr 2021/2022 erlegt wurde, einen Antrag zur Auszahlung einer sogenannten "Bachenprämie" stellen. 80 Euro je Stück können dabei bewilligt werden, wenn der Antrag vollständig und fristgerecht zum 30.04.2022 der unteren Jagdbehörde vorliegt und der Antragsteller gemäß § 6 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg in dem Jagdbezirk zur Jagdausübung berechtigt ist, in dem das weibliche Schwarzwild erlegt wurde. Eine Kopie des Jagdscheins bzw. eine Vollmacht ist dem Antrag ebenso beizulegen, wie die ordnungsgemäß ausgefüllten Wildursprungsscheine für die beantragten Stücke. Eine Streckenliste ist der Vollständigkeit halber beizulegen, wenn diese nicht bereits durch die Jagdstatistik 2021/2022 beigebracht wurde. Von der Zahlung einer Prämie sind die Verwaltungsjagdbezirke der Länder und des Bundes allerdings ausgenommen.
Link zum Erlass zur Auszahlung einer Bachenprämie https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/jagd/afrikanische-schweinepest/
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine nur für Schweine tödliche Seuche, die bei Schwarzwild auftritt und auch die Hausschweine bedroht.
Sie ist bereits in den grenznahmen Landkreisen Brandenburgs zu Polen aufgetreten.
Ausführliche Informationen zur ASP-Prävention sowie Merkblätter für Jäger, finden Sich auf der Website des Veterinäramts des Landkreises Oberhavel!
- Als weiteren Anreiz für eine rege Beteiligung zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zahlt das Land Brandenburg für die Untersuchung von tot aufgefundenen Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro. Wenden Sie sich bitte für nähere Informationen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Oberhavel.
- Meldung von verendet aufgefundenen Wildschweinen mittels GPS-Daten
- Informationen zur Probenentnahme
- Prämie für verendetes oder verunfalltes Schwarzwild
- Tierseuchenallgemeinverfügung
Den aktuellen Stand der ASP-Ausbreitung und viele Informationen zur Tierseuche gibt das Friedrich-Löffler-Institut bekannt.
Antworten auf Fragen zur Jagd in Restriktionsgebieten, Beprobung, Verbringung und Vermarktung von Wildschweinfleisch sind auf der Website der obersten Jagdbehörde (Land Brandenburg) gesammelt.
- Aufwandsentschädigungen bei Auffinden verendeter Wildschweine im Restriktionsgebiet
- Abgabeprämie für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus dem Restriktionsgebiet
- Erlass zu den Entschädigungen in den ASP-Restriktionsgebieten
(Der Sachverständige für die für ASP-Entschädigungen nötigen Gutachten ist in Oberhavel: Michael Pohler, E-Mail: pohlers@waldkonzepte.de)
Hier finden Sie ein Informationsblatt des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V., des Ökologischen Jagdvereins Brandenburg e. V. und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Afrikanischen Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen in Deutsch und in Englisch.
Kostenlose Trichinenuntersuchung
Die Gebührenbefreiung für die Trichinenschau wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Seit dem 01.02.2018 werden die anfallenden Kosten für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen vom Landkreis Oberhavel übernommen. Voraussetzung ist, dass die Wildschweine auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel erlegt wurden. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Angaben des Jagdgebietes auf dem Wildursprungsschein.
Den Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.