Sprungziele
Inhalt

Naturschutzbeirat

Gemäß § 35 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) werden zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei den unteren Naturschutzbehörden Naturschutzbeiräte (NSB) gebildet. Er berät und unterstützt die untere Naturschutzbehörde und ist bei wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen einzubeziehen. Ziele der Beiratsarbeit sind:

  • Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken
  • Absichten des Naturschutzes der Öffentlichkeit vermitteln

Der Naturschutzbeirat wird vom Landrat auf Grundlage eines Kreisausschusses für eine Amtszeit von 5 Jahren berufen. Die laufende Amtsperiode begann am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2030.

Rechtsgrundlage:
§ 35 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

Entscheidungen und Maßnahmen unter Beteiligung des Naturschutzbeirates

Was regelmäßig als wichtige Entscheidung und Maßnahme anzusehen ist, wird in Punkt 2.3 des Naturschutzbeiräte-Erlasses geregelt (siehe nebenstehender Link). Darüber hinaus entscheidet die untere Naturschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Maßstäbe dieses Erlasses, ob eine Beteiligung des Naturschutzbeirats erforderlich ist.

Mitglieder 

(in alphabetischer Reihenfolge)

  • Christian Elsner
  • Dirk Hartung
  • Barbara Neeb-Bruckner
  • Christopher Paszkowsky
  • Christoph Plass
  • Annegret Schaal
  • Claudia Trampisch