Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat vertritt die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege. Er berät und unterstützt die untere Naturschutzbehörde und ist bei wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen einzubeziehen. Ziele der Beiratsarbeit sind:
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Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken
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Absichten des Naturschutzes der Öffentlichkeit vermitteln
Rechtsgrundlage:
§ 35 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
Entscheidungen und Maßnahmen unter Beteiligung des Naturschutzbeirates
Was regelmäßig als wichtige Entscheidung und Maßnahme anzusehen ist, wird in Punkt 2.3 des Naturschutzbeiräte-Erlasses geregelt (siehe nebenstehender Link). Darüber hinaus entscheidet die untere Naturschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Maßstäbe dieses Erlasses, ob eine Beteiligung des Naturschutzbeirats erforderlich ist.
Mitglieder
- Claudia Trampisch (Vorsitzende)
- Dr. Stefan Kaden (Stellvertreter)
- Matthias Anders
- Stephan Gierke
- André Grützmann
- Dr. Jesco Jores
- Barbara Neeb-Bruckner