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Jagen im Landkreis Oberhavel

Grundsätzlich ist die untere Jagdbehörde für alle Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig.

Besuche nur mit Termin möglich


Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

möchten Sie persönlich die unteren Jagdbehörde besuchen, ist vorab ein Termin mit dieser zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie dazu mit den zuständigen Mitarbeitern per E-mail an Jagd-Fischerei@oberhavel.de Kontakt auf. Telefonisch ist die Jagdbehörde unter Telefon 03301 601 -265 (Frau Julsrud) und -237 (Frau Hinz) zu erreichen.

Aufgaben der unteren Jagdbehörde

  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Hege und Ausübung der Jagd
  • Zweckmäßige Gestaltung der Jagdbezirke
  • Bestätigung von Jagdbezirken durch Herabsetzen der Mindestgröße
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
  • Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der Jäger
  • Erteilung, gegebenenfalls Versagung oder Einziehung von Jagdscheinen
  • Regelung der Bejagung des Wildes und die Bewirtschaftung des Schalenwildes im Rahmen der Abschussplanung
  • Sicherstellung des Jagdschutzes zum Schutz des Wildes
  • Überwachung und Kontrolle des Wildhandels
  • Verfolgung jagdrechtlicher Vergehen als Ordnungswidrigkeiten

Anzeigepflicht

Jagdpachtverträge sowie entgeltliche Jagderlaubnisscheine sind gegenüber der unteren Jagdbehörde anzeigepflichtig.

Voraussetzungen für die Jagd

Bei der unteren Jagdbehörde ist grundsätzlich zu beantragen:
  • Erteilung des Jagdscheins
  • Erteilung des Falknerjagdscheines
  • Gestattung jagdlicher Handlungen in befriedeten Bezirken (hier ist der Grundeigentümer oder dessen Beauftragter antragsberechtigt)
  • Abschussplan für Schalenwild, der durch die zur Jagdausübung berechtigten Person gestellt wird
  • Die Abrundung von Jagdbezirken (hier sind die Jagdgenossenschaften und die Inhaber von Eigenjagdbezirken antragsberechtigt)

Jägerprüfungen

Jägerprüfungen werden seit dem 01.01.2009 durch den Landesjagdverband Brandenburg e. V. als zentrale Prüfungsstelle durchgeführt.

Informationsbroschüren

Tagesjagdschein für ausländische Bürgerinnen und Bürger - Merkblatt zum Verfahren

Ratgeber-Flyer

Ratgeber-Flyer "Wildtier gefunden"

Ratgeber-Flyer

Rageber-Flyer "Wenn Waschbär, Fuchs und Co. in die Stadt kommen"

Tagesjagdschein für Ausländer

Tagesjagdschein für ausländische Bürgerinnen und Bürger - Merkblatt zum Verfahren

  Handbuch Jagdstatistik Brandenburg
für Jäger [PDF-Dokument: 2.1 MB]

 

In der rechten Randspalte finden Sie zudem unter dem Punkt "Dokumente" aktuelle Jagdstatistiken.


Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine nur für Schweine tödliche Seuche, die bei Schwarzwild auftritt und auch die Hausschweine bedroht.

Sie ist bereits in den grenznahmen Landkreisen Brandenburgs zu Polen aufgetreten.

Ausführliche Informationen zur ASP-Prävention sowie Merkblätter für Jäger, finden Sich auf der Website des Veterinäramts des Landkreises Oberhavel!

Den aktuellen Stand der ASP-Ausbreitung und viele Informationen zur Tierseuche gibt das Friedrich-Löffler-Institut bekannt.

Antworten auf Fragen zur Jagd in Restriktionsgebieten, Beprobung, Verbringung und Vermarktung von Wildschweinfleisch sind auf der Website der obersten Jagdbehörde (Land Brandenburg) gesammelt.

(Der Sachverständige für die für ASP-Entschädigungen nötigen Gutachten ist in Oberhavel: Michael Pohler, E-Mail: pohlers@waldkonzepte.de)

Hier finden Sie ein Informationsblatt des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V., des Ökologischen Jagdvereins Brandenburg e. V. und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Afrikanischen Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen in Deutsch und in Englisch.

Kostenlose Trichinenuntersuchung

Die Gebührenbefreiung für die Trichinenschau wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Seit dem 01.02.2018 werden die anfallenden Kosten für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen vom Landkreis Oberhavel übernommen. Voraussetzung ist, dass die Wildschweine auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel erlegt wurden. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Angaben des Jagdgebietes auf dem Wildursprungsschein.