Ausländerrecht
Hierbei wird unter den folgenden Aufenthaltstiteln unterschieden:
Visum
Ein Visum ist grundsätzlich ein befristeter Aufenthaltstitel, der von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erteilt wird. Man unterscheidet zwischen einem Visum für langfristige und einem für kurzfristige Aufenthalte (meist touristische Zwecke).
Die Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, liegt bei der deutschen Auslandsvertretung. In der Regel müssen hierfür unter anderem der Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz und eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.
Hinsichtlich der Erteilung eines Visums für langfristige Aufenthalte wird die Ausländerbehörde von der deutschen Auslandsvertretung beteiligt. Die Auslandsvertretung entscheidet dann abschließend über die Erteilung des Visums.
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Aufenthaltserlaubnis
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Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
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Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
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Aufenthalt aus völkerrrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
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Aufenthalt aus familiären Gründen
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Aufenthalt für ehemalige Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte in der Europäischen Union
Welche Unterlagen Sie für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen, erklärt Ihnen gern die für Sie zuständige Kontaktperson.
Niederlassungserlaubnis
- Allgemeine Voraussetzungen
- Hochqualifizierung
- Selbstständige Erwerbstätigkeit
- Humanitäre Gründe
- Familiäre Lebensgemeinschaften mit Deutschen
- Ehemalige Deutsche
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Welche Unterlagen Sie für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU benötigen, erklärt Ihnen gern die für Sie zuständige Kontaktperson.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Ausländern den Aufenthalt in der Europäischen Union ermöglichen.
Die Karte wurde eingeführt auf Grund des zukünftig erwarteten Fehlens qualifizierter Personen in einigen Beschäftigungssektoren und der unterschiedlichen Modalitäten der Zulassung in den Mitgliedsstaaten.
Die Aufenthaltstitel beantragen Sie bitte mit diesem Formular.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen zu den Themen:
- Verpflichtungserklärung (Einladung von Ausländerinnen und Ausländern)
- Freizügigkeitsrecht
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- Hinweise zum Datenschutz