Fördermittel für Träger
Der Landkreis Oberhavel fördert als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der §§ 11 bis 14, 16, 74 und 79 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) unter anderem die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Erziehung in der Familie.
Des Weiteren unterstützt und fördert der Landkreis Oberhavel gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Oberhavel vom 15.05.2007 Projekte, die der wirksamen Begegnung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus mit zielgerichteten Präventionsstrategien sowie der Stärkung der Zivilgesellschaft und der Vermittlung von Werten, wie Toleranz und Demokratie dienen.
Sachkostenförderung des Landkreises Oberhavel
Mit Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberhavel vom 13.10.2015 wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 folgende Förderrichtlinien in Kraft gesetzt:
Förderverfahren
Freie und kommunale Träger der Jugendhilfe können Fördermittel des Landkreises Oberhavel für die Durchführung von Projekten und Angeboten beantragen. Die Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend/Bereich Jugendförderung stehen Ihnen für eine Fördermittelberatung gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Für die Beantragung füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden dieses unterschrieben mit den im Formular angegebenen Anlagen an den Landkreises Oberhavel Fachbereich Jugend (siehe Kontakt).
Nach Prüfung Ihres Antrages und gegebenenfalls Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Zuwendungsbescheid finden Sie den Bewilligungszeitraum, der angibt, wann die Fördermittel abgerufen werden können beziehungsweise bis wann sie abgerufen sein müssen. Für den Erhalt der Fördermittel füllen Sie bitte das Formular Mittelanforderung aus und senden dieses unterschrieben an den Landkreises Oberhavel Fachbereich Jugend.
Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabeansätzen ausgeglichen werden kann. Wird jedoch deutlich, dass ein oder mehrere Posten aus dem Kostenplan aufgrund aktueller Gegebenheiten nicht mehr benötigt werden, dafür aber andere Kosten aufkommen, dann besteht die Möglichkeit, eine Umwidmung zu beantragen (siehe Formular). Die neuen Kostenpositionen müssen dem Ziel des bereits bewilligten Projektes/Angebots grundsätzlich entsprechen.
Nach Abschluss eines geförderten Projektes/Angebots ist vom Zuwendungsempfänger ein Verwendungsnachweis mit einer Belegliste und einem Sachbericht (einschließlich Dokumentation) beim Landkreis Oberhavel Fachbereich Jugend einzureichen. Die Vorlage der Originalbelege ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der Fachbereich Jugend hält sich jedoch eine spätere Prüfung vor (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre).
Formulare
Hier finden Sie alle notwendigen Formulare:
Auflage zur Öffentlichkeitsarbeit
Der Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel vergibt Fördermittel an Träger der Jugendhilfe stets verbunden mit der Auflage, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig auf die Förderung hinzuweisen. An dieser Stelle einige Hinweise hierzu.
Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit sind die Zuwendungsempfänger bei allen Projekten verpflichtet, das abgebildete Logo gemeinsam mit dem Schriftzug "Gefördert durch den Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel" in geeigneter Weise zu verwenden.
Das bezieht sich insbesondere auf:
Drucksachen: Flyer, Handzettel, Broschüren, Bücher, Plakate, Postkarten, Banner, Roll-Ups, Visitenkarten etc.; externe Vordrucke (z. B. Briefkopfbögen); CD-/DVDBooklets und –Hüllen, Datenträgeretiketten
Werbematerialien: Stifte, Luftballons, Buttons, T-Shirts, Schirme etc.
Elektronische Medien: Filme, Newsletter, Seiten in sozialen Netzwerken, Applikationen für mobile internetfähige Computer und Smartphones etc.
Pressemitteilungen/Presseinterviews etc.: Neben der Abbildung der Logos unter der Pressemitteilung sollte die Förderung auch im Text erwähnt werden.
Hier können Sie sich das Logo downloaden:
Internetseiten: Verlinkung auf die Seite des Fördergeldgebers www.oberhavel.de
Wenn Personalkosten gemeinsam durch den Landkreis Oberhavel und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördert werden, ist analog nachfolgendes Logo zu verwenden:
Sollten diese Auflagen nicht hinreichend beachtet und umgesetzt werden, droht die teilweise und gänzliche Rückforderung der Fördermittel!
Weitere Fördermöglichkeiten für Projektträger
- Bundesprogramm "Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit": Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage www.mensch-oberhavel.de
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Zuwendungen für lokale Initiativen zum Aufbau einer Willkommenskultur: Gefördert werden Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger, kommunaler Träger und juristischer Personen des privaten Rechts, um ehrenamtliche, lokal wirksame Willkommensinitiativen zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.