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Datum: 20.03.2020

Tagespflegestellen müssen ab Mittwoch schließen

Anträge auf Notfallbetreuung schnell stellen / Kinder werden in Kitas betreut

Auch Kindertagespflegestellen sollen nun geschlossen bleiben. Das empfiehlt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, nachdem es die Lage der Kindertagespflegestellen im Land noch einmal neu bewertet hat. Der Landkreis Oberhavel hat eine entsprechende Allgemeinverfügung vorbereitet, die ab Samstag, 21.03.2020, gilt.

Darin ist geregelt, dass die Tagespflegestellen ab Mittwoch, 25.03.2020 und bis zum 19.04.2020 geschlossen bleiben.  So haben Eltern die Chance, bis dahin eine alternative Betreuung zu organisieren. Kinder, die eine Notfallbetreuung benötigen, weil beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätig sind, können in den Kindertagesstätten vor Ort mitbetreut werden. Die konkrete Verteilung der zu betreuenden Kinder auf die einzelnen Kindertagesstätten regeln die Kitaverwaltungen der Städte und Gemeinden.

Kindergarten-Garderobe

© gizmocat - stock.adobe.com

Anträge auf Notfallbetreuung können von den Eltern weiterhin an den Landkreis Oberhavel gerichtet werden. Diese werden dann schnellstmöglich bearbeitet. Das Formular, das unbedingt vom Arbeitgeber unterzeichnet sein muss, kann unter www.oberhavel.de/notfallbetreuung abgerufen werden. Ausgefüllt ist es per E-Mail an kindernotbetreuung@oberhavel.de oder per Fax unter 03301 601-80 999 an den Landkreis Oberhavel zu senden. Es muss unbedingt eine E-Mail- oder Faxadresse angegeben sein, an welche die Bestätigungen des Landkreises versandt werden können.

Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung von Kindern ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in so genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle beziehungsweise private Betreuung nicht organisieren können. Die Erforderlichkeit des Bedarfs muss durch die Bestätigung des Arbeitgebers für jeden der Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden.

Die Notfallbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Energie, Abfall, Tankstellen, Wasser- und Abwasserentsorgung, IT und Telekommunikation, ÖPNV
  • Gesundheitswirtschaft (Medizinisches Personal, Medizinische Logistik, Pflege, Psychiatrie, Pharmazie, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Eingliederungshilfen, Internate gem. § 45 SGB VIII, Apotheke)
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel, Versorgungswirtschaft
  • Polizei, Justiz, Vollzugsbereich, Betreuungspersonal, Feuerwehr, Katastrophen-Schutz, Rettungsdienst, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr

Achtung: Wer am Mittwoch keine Bescheinigung mitbringt, dessen Kind kann nicht in einer Kita betreut werden. Für Nachfragen von Eltern zur Betreuung von Kitas und Schulen hat der Landkreis eine Telefon-Hotline unter der Nummer 03301 601-3400 eingerichtet. Die Hotline von Montag und Dienstag von 09.00 bis 20.00 Uhr erreichbar.