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Datum: 29.03.2020

Regeln für Notfallbetreuung erweitert

Ein-Personen-Regel für medizinische Berufe / Anträge für Notfallbetreuung online /
95 Infektionen in Oberhavel

Weil das Land Brandenburg seine Vorgaben zur Anwendung des Infektionsschutzgesetzes geändert hat, verändern sich die Regelungen für die Notfallbetreuung in Kitas und Horten in Oberhavel jetzt noch einmal.

Zu den systemkritischen Berufen zählen demnach ab sofort auch die Beschäftigungsbereiche Medien, Veterinärmedizin, für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal sowie Reinigungsfirmen, sofern sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Außerdem gilt für bestimmte Berufsgruppen die Ein-Elternteil-Regelung: Um Anspruch auf Notfallbetreuung zu haben, ist es bei den folgenden Berufsgruppen ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet:

  • im Gesundheitsbereich
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich
  • in der stationären und teilstationären Erziehungshilfe sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII
  • in der Eingliederungshilfe
  • in der Versorgung psychisch Erkrankter
  • für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familien Anspruch auf eine Notfallbetreuung, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch. Der Landkreis Oberhavel wird dies per Allgemeinverfügung regeln.

„Trotz der Ausweitung der Notfallbetreuung – insbesondere für medizinische Berufe – ist es wichtig, gemeinsam weiter daraufhin zu wirken, Kontakte möglichst zu vermeiden. Eltern sollten deshalb genau prüfen, ob eine Notfallbetreuung für ihr Kind erforderlich ist oder eine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann", sagt Matthias Rink, Leiter des Verwaltungsstabes im Landkreis Oberhavel. „Nur so können wir das Ziel, die Gruppenstärke in Kitas und Horten zu verringern, auch weiterhin erreichen".

Kindergarten-Garderobe

© gizmocat - stock.adobe.com

 

Anträge auf Notfallbetreuung online abrufbar

Für alle betroffenen Eltern stellt der Landkreis Oberhavel kreisweit eine entsprechende Bescheinigung aus. Das Formular, das unbedingt vom Arbeitgeber unterzeichnet sein muss, kann hier abgerufen werden. Ausgefüllt ist es per E-Mail an kindernotbetreuung@oberhavel.de oder per Fax unter 03301 601-80 999 an den Landkreis Oberhavel zu senden. Es muss dabei eine E-Mail- oder Faxadresse angegeben sein, an welche die Bestätigungen des Landkreises versandt werden können.

Achtung: Wer keine Bescheinigung mitbringt, dessen Kind kann nicht in einer Kita oder einem Hort betreut werden. Für Nachfragen von Eltern zur Betreuung von Kitas und Schulen hat der Landkreis eine Telefon-Hotline unter der Nummer 03301 601-3400 eingerichtet. Die Hotline ist montags bis freitags von 07.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

95 Infektionen in Oberhavel

Im Landkreis Oberhavel sind 95 Personen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden (Stand: 29.03.2020, 12.00 Uhr). Davon befinden sich 79 Personen in häuslicher Quarantäne, sechs müssen stationär behandelt werden. Eine Person ist verstorben. Neun Personen sind geheilt.

668 Menschen aus Oberhavel stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 464 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 204 Personen steht das Testergebnis aktuell noch aus. Außerdem wurden 304 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die COVID-19-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Hennigsdorf (18), Hohen Neuendorf (18), Oranienburg (18), Velten (10), Oberkrämer (9), Glienicke/Nordbahn (8), Mühlenbecker Land (4), Birkenwerder (4), Löwenberger Land (2), Leegebruch (2) sowie Liebenwalde und Zehdenick (jeweils 1 Fall).