Sprungziele
Inhalt
Datum: 17.03.2020

Coronavirus: Land kündigt Rechtsverordnung an

Einschränkungen für Veranstaltungen, Sport- und Freizeitstätten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen / Landrat appelliert an Zusammenhalt in Oberhavel

Wie die Staatskanzlei des Landes Brandenburg am Dienstagnachmittag mitteilte, wird das öffentliche Leben im Land Brandenburg ab Mittwoch, 18.03.2020 weiter eingeschränkt.

Neben den Einschränkungen bei der Kita- und Schulbetreuung gilt ein Verbot von Veranstaltungen über 50 Personen. Außerdem wird die Öffnung von Sport- und Freizeitstätten weitgehend untersagt. Nicht mehr möglich sein werden – außer unter bestimmten, vom Land festgelegten Voraussetzungen – Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das Land hat dazu eine Rechtsverordnung angekündigt. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 19.04.2020. Diese Regeln gelten entsprechend auch für den Landkreis Oberhavel.

Landrat Ludger Weskamp appelliert in diesem Zusammenhang an die Solidarität der Menschen untereinander: „Viele Menschen in Oberhavel sind angesichts der aktuellen Lage verunsichert, das verstehe ich sehr gut. Trotzdem und gerade deshalb bitte ich Sie: Bleiben Sie besonnen und achtsam. Halten Sie die angeordneten Maßnahmen ein und folgen Sie den ausgesprochenen Empfehlungen. Damit übernehmen Sie Verantwortung für sich und Ihre Liebsten.“

Weskamp sagt weiter: „Wir tun alles dafür, dass das Leben in Oberhavel so normal wie unter diesen Umständen möglich weiter gehen kann. Unser Team in der Kreisverwaltung arbeitet daran mit Hochdruck. Wichtigstes Ziel ist es für uns, die Gesundheit unserer Oberhaveler Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen.“

Fast 100 Mitarbeitende hatten sich im Zwei-Schicht-System am Dienstag ausschließlich um die Bearbeitung der Elternanträge für die Notfallbetreuung gekümmert, damit Eltern in systemkritischen Berufen trotz der Einschränkungen in der Kita- und Schulbetreuung ihrer Arbeit nachgehen können.  Die Bearbeitung erfolgt bis in den späten Dienstagabend, damit am Mittwochmorgen möglichst alle Eltern, die einen Antrag auf eine Notfallbetreuung gestellt hatten, für diesen auch einen Bescheid in den Händen halten können. Mehr als 200 Anrufe liefen außerdem auf der eigens für Elternfragen eingerichteten Telefon-Hotline ein. Diese ist unter der Nummer 03301 601-3400 auch in den kommenden Tagen montags bis freitags von 07.00 bis 18.00 Uhr weiter geschaltet.

Ludger Weskamp

© Karsten Schirmer