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Datum: 08.09.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Impfangebote in Oberhavel / Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 40,6

Coronavirus-Test: Die entnommene Probe wird in ein Teströhrchen platziert.

© Landkreis Oberhavel

Die nächste Möglichkeit, sich ohne vorherige Terminvereinbarung impfen zu lassen, besteht am 15.09.2021 von 08.00 bis 16.00 Uhr im Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg e.V. in Mühlenbeck, Kastanienallee 25 (Raum F.101-103). Geimpft wird mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer. Die mobilen Impfteams und der Impfstoff werden durch den Landkreis Oberhavel bereitgestellt. Der Termin der Zweitimpfung wird vor Ort bekannt gegeben.

Impfen lassen können sich neben den Mitarbeitenden und den Teilnehmenden des Berufsförderungswerks auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Der Nachweis eines negativen Coronatests ist ebenso wie eine Anmeldung nicht erforderlich. Es gelten aber die Abstands- und Hygieneregeln des Hauses, darunter die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern sowie das Tragen einer medizinischen Maske. Teilnehmende an der Impfaktion erhalten an dem Tag kostenfrei kleine Snacks sowie Getränke.

In der Kreisgeschäftsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Gransee in der Koliner Straße 12A impft das DRK immer mittwochs von 17.00 bis 21.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung oder Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Geimpft wird auch dort mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare (Aufklärungsbogen, Anamnese-Einwilligung und Datenschutzerklärung). Diese sowie weitere Informationen stehen unter www.brandenburg-impft.de zum Download bereit.

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Mittwoch, 08.09.2021, bei 40,6. Bisher sind im Landkreis insgesamt 8.789 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 01.09.2021, wurden 104 Neuinfektionen registriert. 308 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 08.09.2021, 08.31 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 309 (+5), Fürstenberg/Havel: 322 (+0), Glienicke/Nordbahn: 431 (+6), Gransee: 298 (+0), Großwoltersdorf: 38 (+0), Hennigsdorf: 1.174 (+20), Hohen Neuendorf: 1.058 (+7), Kremmen: 284 (+2), Leegebruch: 274 (+2), Liebenwalde: 172 (+2), Löwenberger Land: 323 (+3), Mühlenbecker Land: 561 (+0), Oberkrämer: 536 (+8), Oranienburg: 1.890 (+41), Schönermark: 25 (+0), Sonnenberg: 29 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 483 (+3), Zehdenick: 544 (+2), ohne Angabe des Wohnortes: 2.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.