Sprungziele
Inhalt
Datum: 12.05.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 56,4 / Gesundheitsamt versendet Nachweise für Genesene

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Mittwoch, 12.05.2021, bei 56,4. Bisher sind im Landkreis insgesamt 8.079 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Montag, 10.05.2021, wurden 23 Neuinfektionen registriert. 262 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 12.05.2021, 00.00 Uhr). Zuletzt verstarben ein 54-jähriger Mann aus dem Mühlenbecker Land, ein 64-jähriger Mann sowie eine 68-jährige Frau, beide aus Hennigsdorf.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 281 (+0), Fürstenberg/Havel: 325 (+0), Glienicke/Nordbahn: 380 (+1), Gransee: 282 (+0), Großwoltersdorf: 40 (+0), Hennigsdorf: 1.075 (+0), Hohen Neuendorf: 968 (+2), Kremmen: 245 (+0), Leegebruch: 265 (+0), Liebenwalde: 163 (+0), Löwenberger Land: 292 (+2), Mühlenbecker Land: 521 (+4), Oberkrämer: 483 (+3), Oranienburg: 1.704 (+6), Schönermark: 19 (+0), Sonnenberg: 28 (+1), Stechlin: 48 (+0), Velten: 449 (+4), Zehdenick: 527 (+0), ohne Angabe des Wohnortes: 1.

Nachweis für Genesene durch das Gesundheitsamt

Auf Grund der Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) vom 08.05.2021 stellt das Gesundheitsamt ab sofort für alle, die sich in den vergangenen sechs Monaten mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert haben, eine Bestätigung über die überstandene Infektion aus. Alle Betroffenen erhalten das Dokument, das auch in englischer Sprache verfasst ist, automatisch per Post zugesandt. Es dient als Genesenennachweis, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Aktuell infizierten Personen wird es gemeinsam mit der Quarantänebescheinigung zugesandt. Auf Grund des hohen Nachfrageaufkommens in den vergangenen Tagen bittet das Gesundheitsamt von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Versand eines Genesenennachweises abzusehen.

Mit dem Nachweis ist die Personengruppe der Genesenen hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen getesteten und vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Ihnen ist es beispielsweise möglich, ohne Testung Ladengeschäfte, Zoos und botanische Gärten aufzusuchen, Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern oder Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften in Anspruch zu nehmen.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.