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Datum: 09.03.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 73,7 / Notbetreuung: Systemrelevante Berufe bleiben unverändert

Entnahme eines Nasen-Abstrichs für den Coronavirus-Test.

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Dienstag, 09.03.2021, bei 73,7. Bisher sind im Landkreis insgesamt 5.832 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Montag, 08.03.2021, wurden 9 Neuinfektionen registriert. 215 Personen sind an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 09.03.2021, 00.00 Uhr). Zuletzt verstarben ein 86-jähriger Hohen Neuendorfer, ein 78-jähriger Zehdenicker, eine 75-jährige Hennigsdorferin, ein 82-jähriger Leegebrucher, eine 94-jährige Oranienburgerin und ein 76-jähriger Veltener.

Weitere Neuinfektionen wurden in Gemeinschaftseinrichtungen registriert: In der Kita Spatzennest in Fürstenberg sind zwei Kinder positiv auf das Coronavirus getestet worden. Für eine Kitagruppe hat das Gesundheitsamt daher eine Quarantäne angeordnet. Im Oranienburger Seniorenzentrum Wasserschloss wurden seit dem 02.03.2021 insgesamt sechs Mitarbeitende und zwei Bewohnende positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt hat ein Besuchsverbot ausgesprochen und mobile Testungen ind er Einrichtung veranlasst.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 209 (+2), Fürstenberg/Havel: 111 (+1), Glienicke/Nordbahn: 304 (-1), Gransee: 233 (+2), Großwoltersdorf: 27 (+0), Hennigsdorf: 825 (-1), Hohen Neuendorf: 717 (+1), Kremmen: 168 (+0), Leegebruch: 206 (+3), Liebenwalde: 78 (+0), Löwenberger Land: 222 (+0), Mühlenbecker Land: 401 (+1), Oberkrämer: 335 (+0), Oranienburg: 1.149 (+1), Schönermark: 13 (+0), Sonnenberg: 23 (+0), Stechlin: 45 (+0), Velten: 352 (+1), Zehdenick: 432 (+1).

Zahlreiche Anfragen von Eltern an die Kreisverwaltung betreffen aktuell die Notbetreuung in den Grundschulen und Horten. Der Fachbereich Jugend des Landkreises informiert deshalb zum aktuellen Stand: Die Notbetreuung gilt weiterhin nur für Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind. Bis auf wenige Ausnahmen gilt weiter die Zwei-Elternteil-Regelung. Auch wenn nach der neuen Eindämmungsverordnung zum Beispiel Gartencenter und Geschäfte wieder geöffnet sind, ergibt sich daraus kein Anspruch für die Notbetreuung. Diese gilt weiterhin nur für die systemrelevanten Berufe, die in der abschließend aufgeführt sind. Eine Erweiterung ist durch die Landesregierung nach jetzigem Kenntnisstand nicht geplant.

Verzögerungen gab es am Dienstag, 09.03.2021, bei der Aufnahme des Betriebes der Teststelle für Schnelltests im Oranienburger Ortsteil Lehnitz. Hintergrund war die Beschaffung der Schnelltest-Kits, deren Lieferung sich leider am Dienstag ungeplant verzögert hatte. „Wir bedauern die dadurch entstandenen Umstände für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits am Dienstag testen lassen wollten“, bittet Kerstin Niendorf, Leiterin des Corona-Verwaltungsstabes des Landkreises um Verständnis: „Nunmehr sind alle notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen und die Schnelltests werden am Mittwoch, 10.03.2021, starten.“

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.