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Datum: 29.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 143,7 / Mutation B.1.1.7 erstmals in Oberhavel nachgewiesen / Aufhebung der 15-Kilometer-Regel / Regeln zur Selbstisolation haben weiter Bestand

Stationäre Corona-Abstrichstelle: Drive-in-Teststelle mit Unterstützung der Johanniter.

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Freitag, 29.01.2021, bei 143,7. Bisher sind im Landkreis insgesamt 4.673 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Im Vergleich zum Vortag wurden 47 Neuinfektionen registriert. 124 Personen sind an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 28.01.2021, 08.00 Uhr). Unter den zuletzt Verstorbenen sind 14 Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheimes in Oranienburg. Hier erfolgten Nachmeldungen für seit dem 05.01.2021 Verstorbene. Zudem verstarben ein 63-jähriger Hennigsdorfer sowie ein 73-jähriger Hohen Neuendorfer.

Weitere Fallzahlen können aktuell leider nicht bekannt gegeben werden. Grund ist eine verpflichtende Umstellung der Software im Gesundheitsamt auf das Programm DEMIS. Ziel der Umstellung ist eine deutliche Arbeitsersparnis in Laboren und Gesundheitsämtern aufgrund der nun erfolgten Digitalisierung der Datenweitergabe meldepflichtiger Erkrankungen. „Leider kommt es dabei zu Verzögerungen, da auch landesseitig Anpassungen an die verschiedenen Systeme erfolgen müssen“, erläutert Amtsarzt Christian Schulze. „Wie wir inzwischen recherchieren konnten, handelt es sich nicht allein um ein Oberhaveler Problem, dass gemeldete Zahlen beim Land nicht konsistent ausgespielt werden. So werden beispielsweise nicht immer die Postleitzahlen betroffener Personen in den Laborbefunden übermittelt. Eine Zuordnung zu den einzelnen Kommunen ist daher nicht in jedem Fall möglich. Hier befinden wir uns noch in der Klärung, auch mit den Softwarefirmen. Uns ist es wichtig, unseren Bürgerinnen und Bürgern verlässliche Angaben übermitteln zu können. Sobald der Landkreis wieder gemeindescharfe Zahlen zur Verfügung stellen kann, wird dies umgehend erfolgen. Bis dahin bedarf es leider noch etwas Geduld. Dafür bitten wir die Menschen in Oberhavel um ihr Verständnis. Aktuell werden wir unabhängig davon weiter tagesaktuell die landkreisweiten Infektionszahlen veröffentlichen.“

Weitere Infektionen wurden in Gemeinschaftseinrichtungen festgestellt: Im Seniorenzentrum „Am Wasserturm“ in Hohen Neuendorf hat sich die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen leicht erhöht. Betroffen sind hier seit der ersten Meldung am 08.01.2021 insgesamt elf Bewohnende und ein Mitarbeitender.

Unter den Neuinfizierten befindet sich zudem eine Patientin, die positiv auf die britische Corona-Mutation B.1.1.7 getestet worden ist. Die Frau aus Oberkrämer arbeitet im Berliner Humboldt-Klinikum und befindet sich bereits seit dem 14.01.2021 in häuslicher Quarantäne. Die Kontaktpersonenermittlung ist bereits erfolgt. Die Positivmeldung erhielt das Gesundheitsamt Oberhavel am Freitag, 29.01.2021, durch das Gesundheitsamt Berlin-Reinickendorf übermittelt.

Aufhebung der 15-Kilometer-Regel

Mit Datum von Freitag, 29.01.2021, wurde die Inzidenzmarke von 200 für einen Gesamtzeitraum von mehr als fünf Tagen unterschritten. Damit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie zur Bewegung an der frischen Luft auch wieder über den Umkreis von 15 Kilometern der Oberhaveler Landkreisgrenze hinaus gestattet. Die Aufhebung der Einschränkung hat der Landkreis am Freitagmorgen öffentlich bekannt geben. Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht und unter www.oberhavel.de/corona zu finden.

Regeln zur Selbstisolation haben weiter Bestand

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zur Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wird ab dem 01.02.2021 und mit Wirkung bis zum 28.02.2021 verlängert. Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut als Dokument unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Demnach gilt wie schon bisher:

Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung müssen sich Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Oberhavel in Quarantäne begeben, sofern sie

  • eine ärztliche oder gesundheitsamtlich veranlasste Mitteilung über einen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall erhalten haben (Kontaktpersonen der Kategorie I),
  • Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und sich auf ärztliche Empfehlung oder gesundheitsamtliche Anordnung einem Test auf SARS-CoV-2 unterzogen haben oder noch unterziehen werden (Verdachtspersonen), oder
  • positiv auf SARS-CoV-2-Viren getestet wurden (positiv getestete Personen).

Die Quarantänezeit beginnt für Kontaktpersonen unverzüglich nach Zugang der ärztlichen oder gesundheitsamtlich veranlassten Mitteilung sowie für Verdachtspersonen nach Zugang der Testanordnung beziehungsweise nach Vornahme des Tests. Für positiv getestete Personen beginnt die Isolationszeit unmittelbar nach Kenntnisnahme des Testergebnisses.

Positiv getestete Personen beziehungsweise bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte oder Betreuerinnen beziehungsweise Betreuer haben unverzüglich eine Liste zu erstellen und dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen, die die Namen, Anschriften und Telefonnummern derjenigen Personen enthält, mit denen seit den letzten zwei Tagen vor der Testung beziehungsweise vor Symptombeginn ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Die Liste kann per E-Mail an ges.infektionsschutz@oberhavel.de gesendet werden.

Folgende Regeln gelten in der Quarantäne:

  • Die Quarantäne muss in der Wohnung der betroffenen Person erfolgen. Dabei soll die betroffene Person eine räumliche Trennung zu den Personen beachten, die im gleichen Haushalt leben.
  • Die betroffene Person darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts nicht verlassen. Die Zustimmung ist auch erforderlich, wenn sich eine Kontaktperson der Kategorie I oder eine Verdachtsperson außer Haus begeben muss, um sich einem Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer zugehörigen Terrasse oder einem zugehörigen Balkon ist alleine gestattet.
  • Die betroffene Person darf keine Besucher aus anderen Haushalten empfangen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  • Alle betroffenen Personen müssen während der Quarantänezeit ein Tagebuch führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich und mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Symptomen sowie der Kontakt zu anderen Personen festzuhalten ist. Das Tagebuch steht zum Download auf der Webseite des Landkreises bereit unter www.oberhavel.de/corona.
  • Weist eine Kontaktperson der Kategorie I Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf, muss sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, und zwar unter der Telefonnummer 03301 601-3900 oder per E-Mail unter: ges.corona@oberhavel.de. Symptome sind insbesondere erhöhte Temperatur über 37,5 Grad und akute Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Die Quarantänezeit endet für Kontaktpersonen der Kategorie I nach Ablauf von mindestens zehn Tagen seit dem Tag, an dem der jeweils letzte Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem bestätigten COVID-19-Fall festgestellt wurde. Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen beträgt in der Regel 14 Tage. Sie kann auf zehn Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Test vorliegt; der Test darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne erfolgen. Dies gilt auch für Verdachtspersonen, die symptomatisch sind und aufgrund dessen negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden. Für positiv getestete Personen endet die Quarantänezeit bei asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers und bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.

Ausnahmen von der Quarantäneanordnung sowie für Anordnungen im Zusammenhang mit medizinischem Personal (zum Beispiel in Fällen ausgewiesenen Personalmangels) oder Personal im Bereich der kritischen Infrastruktur erfolgen in Ausnahmefällen ausschließlich auf Antrag durch eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes.

Betroffene Personen, die den genannten Regelungen nicht nachkommen, können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.