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Datum: 21.10.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel / Unterstützung durch die Bundeswehr / Amtsarzt ruft auf, sich solidarisch zu verhalten / Neue Landesregeln bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35

Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel

Mit Stand vom Mittwoch, 21.10.2020 (12.00 Uhr), gibt es derzeit 75 bestätigte COVID19-Infektionen im Landkreis Oberhavel. Seit Dienstag, 20.10.2020, sind 10 Neuinfektionen registriert worden. Derzeit befinden sich 69 Personen in häuslicher Quarantäne, sechs Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Hohen Neuendorf (21), Oranienburg (17), Hennigsdorf (8), Mühlenbecker Land (8), Oberkrämer (7), Zehdenick (5), Velten (2), Kremmen (2), Löwenberger Land (2), Birkenwerder (2) und Glienicke/Nordbahn (1).

Bisher sind im Landkreis insgesamt 535 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 450 Personen sind bereits genesen, das sind 84 Prozent aller Fälle. Insgesamt 6.383 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 508 Personen steht das Testergebnis noch aus. 2.342 Menschen wurden im Verlauf der Pandemie häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Hennigsdorf (163), Oranienburg (100), Hohen Neuendorf (74), Glienicke/Nordbahn (34), Velten (25), Mühlenbecker Land (27), Oberkrämer (27), Birkenwerder (15), Kremmen (13), Zehdenick (15), Löwenberger Land (13), Amt Gransee und Gemeinden (11), Leegebruch (10), Liebenwalde (6) und Fürstenberg/Havel (2). Zehn Personen sind an oder infolge einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben.

Unter den Neuinfektionen befindet sich eine Erzieherin der Kita „Rumpelstilzchen“ in Birkenwerder. Der Befund wurde dem Gesundheitsamt am Dienstag, 20.10.2020 bekannt gegeben. Die Kita bleibt aus diesem Grund in der Zeit vom 21. bis 23.10.2020 geschlossen. Ab Montag, 26.10.2020 soll ein Notbetrieb erfolgen. Die Ermittlung der Kontaktpersonen ist abgeschlossen. Die Kontaktpersonen wurden direkt durch das Gesundheitsamt informiert. 22 Kinder und fünf Mitarbeitende wurden als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Für die in den vergangenen Tagen durchgeführten Testungen in den Kitas „Zaubernuss" in Schildow, „Traumzauberbaum" in Bötzow sowie „Sonnenschein" in Glienicke/Nordbahn liegen noch nicht alle Testergebnisse vor. Aufgrund der aktuell sehr hohen Belastung der Labore werden die Ergebnisse erst zum Wochenende erwartet.

Gesundheitsamt: Zusätzlich personelle Verstärkung kommt durch weitere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

Weitere Unterstützung durch die Bundeswehr

Seit Dienstag, 20.10.2020, hat das Gesundheitsamt personelle Unterstützung durch fünf weitere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhalten. Der Landkreis hatte zuvor beim Land Brandenburg den Bedarf für Unterstützung angemeldet, weil sowohl die Infektionszahlen als auch die damit verbundene Ermittlung von Kontaktpersonen und aller weiteren damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben aktuell einen enorm hohen Aufwand im Gesundheitsamt verursachen. Insgesamt sind derzeit zehn Bundeswehrangehörige im Fachbereich Gesundheit tätig. Sie unterstützen unter anderem bei der Ermittlung von Kontaktpersonen und im Monitoring. Die Soldatinnen und Soldaten übernehmen dabei keine hoheitlichen Aufgaben.

Amtsarzt ruft auf, sich solidarisch zu verhalten

Angesichts der in Oberhavel steigenden Infektionszahlen ruft Amtsarzt Christian Schulze die Menschen im Landkreis dazu auf, sich weiter solidarisch zu verhalten: „Wir befinden uns mitten in einer zweiten Welle der Coronainfektionen. Die Zahlen steigen auch bei uns in Oberhavel rasant. Es ist verständlich, dass viele inzwischen pandemie-müde sind, weil sie großen Belastungen ausgesetzt sind oder die Einschränkungen unseres Alltags als schwierig empfinden. Es ist aber gerade jetzt wichtig, dass wir uns alle gemeinsam gegen die Ausbreitung des Virus stemmen. Das tun wir im Gesundheitsamt seit vielen Monaten. Unsere Arbeit nutzt allerdings nichts, wenn nicht alle mitwirken. Jede und jeder Einzelne trägt jetzt Verantwortung dafür, dass wir in Oberhavel nicht weitere Einschränkungen verhängen müssen. Das ist eigentlich ganz einfach: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen wo immer viele Menschen zusammenkommen und regelmäßig lüften. Denn gegen das Virus gibt es ganz einfach kein anderes Mittel.“

Neue Landesregeln bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35

Der Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt aktuell bei knapp 28. Für den Fall, dass die Zahl der Neuinfektionen auf mehr als 35 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen steigt, bereitet sich die Kreisverwaltung auf weitere Maßnahmen vor, die sich nach den Vorgaben des Landes richten. Mit der seit dem heutigen Mittwoch, 21.10.2020, geltenden neuen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg haben sich die Maßnahmen für diesen Inzidenzwert im Vergleich zum Wochenbeginn noch einmal verschärft.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35 gilt zusätzlich:

  • Veranstaltungen: maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 150 drinnen.

Wichtig: In diesem Fall gilt die Umgangsverordnung, nicht die Großveranstaltungsverordnung!)

  • Private Feiern: maximal 15 Personen im privaten Wohnraum beziehungsweise maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als sechs zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.

  • Alkohol-Ausschankverbot: Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.
  • Mund-Nasen-Bedeckung:
    • in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
    • in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
    • für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen

Ab dem Tag der Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die schärferen Regeln für mindestens zehn Tage.