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Datum: 19.10.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Seit März mehr als 500 Menschen in Oberhavel mit SARS CoV2 infiziert / Landkreis nähert sich 7-Tages-Inzidenz von 35 / Amtsarzt appelliert, mit Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben

Coronavirus-Test: Die entnommene Probe wird in ein Teströhrchen platziert.

© Landkreis Oberhavel

Mit Stand vom Montag, 19.10.2020 (12.00 Uhr), gibt es derzeit 73 bestätigte COVID19-Infektionen im Landkreis Oberhavel. Seit Freitag, 16.10.2020, sind 13 Neuinfektionen registriert worden. Derzeit befinden sich 65 Personen in häuslicher Quarantäne, acht Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Hohen Neuendorf (26), Oranienburg (13), Hennigsdorf (9), Mühlenbecker Land (6), Oberkrämer (6), Amt Gransee und Gemeinden (4), Velten (3), Zehdenick (3), Kremmen (2) und Löwenberger Land (1).

Bisher sind im Landkreis insgesamt 511 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 429 Personen sind bereits genesen, das sind 84 Prozent aller Fälle. Insgesamt 6.304 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 428 Personen steht das Testergebnis noch aus. 2.141 Menschen wurden im Verlauf der Pandemie häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Hennigsdorf (162), Oranienburg (91), Hohen Neuendorf (71), Glienicke/Nordbahn (33), Velten (25), Mühlenbecker Land (24), Oberkrämer (25), Birkenwerder (13), Kremmen (13), Zehdenick (13), Löwenberger Land (12), Amt Gransee und Gemeinden (11), Leegebruch (10), Liebenwalde (6) und Fürstenberg/Havel (2). Neun Personen sind an oder infolge einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben. 

Im Zusammenhang mit dem am Freitag, 16.10.2020 aus der Kita „Sonnenschein“ in Glienicke/Nordbahn gemeldeten Positivfall eines Kitakindes hat das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt. Sie werden am Dienstag, 20.10.2020, organisiert durch das mobile Abstrichteam, auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet. Die Testungen von 30 Kindern und weiteren Kontaktpersonen einer mit dem Coronavirus infizierten Erzieherin der Bötzower Kita „Traumzauberbaum“ sind bereits am heutigen Montag, 19.10.2020 erfolgt.

Landkreis nähert sich 7-Tages-Inzidenz von 35

Landrat Ludger Weskamp hat am Montag, 19.10.2020 seine Dienstgeschäfte in der Kreisverwaltung wieder aufgenommen. Eine zentrale Entscheidung im Tagesverlauf war die Einberufung einer erweiterten Leitungsebene, die ab sofort koordinierende Aufgaben übernehmen und dadurch die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt entlasten soll. „In Abstimmung mit allen Dezernaten haben wir heute entschieden, auf die steigenden Fallzahlen auch in arbeitsorganisatorischer Form zu reagieren. Denn der Landkreis Oberhavel nähert sich mit den steigenden Fallzahlen der ersten kritischen Marke von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Aktuell liegen wir bei knapp 30. Wir bereiten uns deshalb darauf vor, dass wir noch in dieser Woche eine öffentliche Bekanntmachung mit einschränkenden Maßnahmen vornehmen müssen – so wie es die aktuelle Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vorsieht. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu verhindern. Der Verwaltungsstab, den wir Ende Mai in den Stand-by-Modus versetzt hatten, wird beim Erreichen einer Inzidenz von 50 wieder hochgefahren. Auch darauf bereiten wir uns strukturell bereits vor.“

Gemäß der zuletzt am 08.10.2020 geänderten Umgangsverordnung gelten für Gebiete mit kumulativ mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage besondere Maßnahmen: So müssen in Gaststätten sowohl Beschäftige als auch Gäste (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten. Das gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem in Personenaufzügen sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden von allen Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besuchern zu tragen, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann. Auch für Veranstaltungen gelten bei mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus andere Regeln: So sind private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum nur bis maximal 25 Teilnehmenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit maximal 50 Teilnehmenden erlaubt. Außerdem gilt: Veranstalterinnen und Veranstalter von nicht untersagten privaten Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts sind verpflichtet, diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzuzeigen. Verstöße gegen die Umgangsverordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Amtsarzt: Mit Erkältungssymptomen bitte zu Hause bleiben

Amtsarzt Christian Schulze ruft auf, angesichts der Erkältungs- und Grippesaison besonders vorsichtig zu sein: „Mit Anzeichen eines grippalen Infektes oder einer Erkältung, wie beispielsweise Fieber, Husten oder Schnupfen, sollte man lieber zu Hause zu bleiben. Angesichts der aktuellen Lage verbietet es sich, mit Erkältungs- oder Grippesymptomen zur Arbeit, in die Schule oder Kita zu gehen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, die seit heute und zunächst bis zum Jahresende gilt. Bitte bleiben Sie vorsichtig und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen!“ Grund des Aufrufs ist nicht zuletzt eine zunehmende Häufung von Infektionsfällen, bei denen Infizierte mit typischen Symptomen teils mehrere Tage lang weiter zur Arbeit gegangen waren. Die Ermittlung der Kontaktpersonen gestaltet sich im Zuge dessen sehr aufwändig.