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Datum: 02.09.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Land kündigt Anpassung der Corona-Verordnungen an

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

© Landkreis Oberhavel

Mit Stand vom Mittwoch, 02.09.2020 (12.00 Uhr), gibt es derzeit acht bestätigte COVID19-Erkrankungen im Landkreis Oberhavel. Davon befinden sich vier Personen in häuslicher Quarantäne, vier Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Hohen Neuendorf (3), Oranienburg (2), Mühlenbecker Land (1), Glienicke/Nordbahn (1), sowie Amt Gransee und Gemeinden (1).

Bisher sind im Landkreis insgesamt 367 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Damit waren im Verlauf der vergangenen Woche zwei Neuinfektionen zu verzeichnen. 350 Personen sind bereits genesen, das sind 95 Prozent aller Fälle. Insgesamt 4.542 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 192 Personen steht das Testergebnis noch aus. 1.333 Menschen wurden im Verlauf der Pandemie häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Hennigsdorf (141), Oranienburg (57), Hohen Neuendorf (39), Velten (21), Glienicke/Nordbahn (23), Oberkrämer (17), Mühlenbecker Land (15), Birkenwerder (11), Zehdenick (10), Löwenberger Land (7), Amt Gransee und Gemeinden (7), Leegebruch (7), Liebenwalde (5) und in Kremmen (7). In Fürstenberg/Havel gibt es keinen gemeldeten COVID19-Fall. Neun Personen sind an oder infolge einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben.

Für spätestens Freitag, 04.09.2020, hat das Land Brandenburg eine Anpassung der Corona-Verordnungen angekündigt. Dazu zählen die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung. Beide werden bis zum 11.10.2020 verlängert. Änderungen gibt es unter anderem für Familienfeiern in privaten Räumlichkeiten, für Indoor-Kontaktsportarten und für den Besuch in Restaurants. Außerdem wird die Großveranstaltungsverbotsverordnung vorerst bis zum 01.01.2021 verlängert. Demnach sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Teilnehmenden untersagt. Die konkreten Änderungsverordnungen werden in den kommenden Tagen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht und werden danach auch auf den Internetseiten der Landesregierung zu finden sein.