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Datum: 10.07.2020

Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen und Soloselbständige

Wirtschaftsförderung des Landkreises bietet weiter Unterstützung und Beratung an

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

© Landkreis Oberhavel

Heute startete das zweite Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes zur Überbrückung finanzieller Engpässe von Unternehmen. Darauf weisen der Landkreis Oberhavel und die kreiseigene Wirtschaftsfördergesellschaft WInTO GmbH hin.

„Das Programm ist branchenoffen und richtet sich damit diesmal auch an Landwirtschaftsbetriebe. Das ist eine gute Nachricht für die vielen landwirtschaftlich geprägten Unternehmen in Oberhavel, die es nun in Anspruch nehmen können“, informiert der für Wirtschaft, Bauen und Umwelt zuständige Dezernent Egmont Hamelow.

Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist ein Umsatzrückgang von 60% in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ebenso darf der Umsatz 50 Millionen Euro und die Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigen. Der Zuschuss beträgt maximal 150.000 Euro für drei Monate. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten maximal 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 15.000 Euro. Zu den förderfähigen Kosten zählen Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Lebenshaltungskosten und der Unternehmerlohn sind nicht förderfähig. Hierfür ist der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung zu nutzen.

Die Anträge müssen bis zum 31.08.2020 eingereicht werden. Wichtig ist, dass Anträge ausschließlich über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer gestellt werden können. Diese übermitteln die Anträge über eine digitale Schnittstelle des Bundes an die Bewilligungsstellen der Länder. Im Land Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für die Prüfung zuständig. Unternehmen, die noch einen Steuerberater benötigen, können den Suchdienst der Steuerberaterkammer Brandenburg in Anspruch nehmen.

„Unsere WInTO hat in den vergangenen Wochen und Monaten bereits vielen Gewerbetreibenden und Unternehmern tatkräftig unter die Arme gegriffen und sie fachkundig beraten. Sie hilft den Ratsuchenden dabei, den Überblick zu bewahren“, erläutert Egmont Hamelow. Neben der Information über finanzielle Hilfen vermittelt sie den Kontakt zu wichtigen Anlaufstellen, etwa zur Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der WFBB, der Handwerkskammer und der IHK.

Für weitere Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe stehen Unternehmen aus Oberhavel die WInTO GmbH (Telefon: 03302 559-200) und die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Oberhavel (Telefon: 03301 601-204) zur Verfügung.