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Datum: 27.03.2025

Bauformular - Erklärung zur Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

NUR FÜR BAUANTRÄGE, DIE VOR DEM 20.11.2020 EINGEGANGEN SIND:
Nachweisliche Erfüllung der Verpflichtung nach § 3 EEWärmeG in Verbindung mit § 5 bzw. § 7 EEWärmeG

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