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Kraftfahrzeug-Zulassung

Ob Sie Ihr Fahrzeug im Landkreis Oberhavel zulassen, umschreiben oder außer Betrieb setzen lassen möchten – hier finden Sie die erforderlichen Anträge sowie alle relevanten Informationen in Form von Merkblättern. So wissen Sie schon vorab, welche Unterlagen vorzulegen sind und welche Gebühren anfallen.


Zulassungsbehörde am 02.06.2023 und 14.06.2023 geschlossen

Die Zulassungsbehörde ist am Freitag, 02.06.2023, sowie am Mittwoch, dem 14.06.2023, aus betrieblichen Gründen geschlossen und daher auch telefonisch nicht erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)


Zu den Standardzulassungsvorgängen zählen:

  • Außerbetriebsetzung (ZB I und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZB I, ZB II und AKZ)
  • Umschreibung (ZB I, ZB II und AKZ)
  • Adressänderung (ZB I)
  • Neuzulassung (ZB II, COC), siehe Voraussetzung


Folgende Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein:

  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
  • Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB ­II) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
  • Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.


Hier gelangen Sie zum Onlineportal:



Terminbuchung

Für die Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind die Termine über die folgenden Internetseiten buchbar. Die Termine gelten jeweils nur für den gebuchten Bereich (entweder Kfz-Zulassung oder Fahrerlaubnisbehörde).

Terminreservierung
Kfz-Zulassung

Terminreservierung
Fahrerlaubnisbehörde

Sie möchten Ihr Fahrzeug im Landkreis Oberhavel zulassen, umschreiben oder außer Betrieb setzen lassen? Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis beantragen, verlängern oder eine Namensänderung vornehmen?


Anfallende Gebühren können Sie direkt bei bei der Sachbearbeitung per Giro- oder Kreditkarte (Girocard, Master/Maestrocard, Visacard und V-Pay-Card) bargeldlos entrichten.

Das SEPA-Lastschriftmandat, die Vollmacht und weitere Formulare finden Sie in der Rubrik "Formulare und Dokumente" oder nebenstehend in "Anträge und Merkblätter".

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihres Antrages bei Vorliegen von Gebühren- und/oder Steuerrückständen nicht erfolgen kann.

Hinweise zur Terminbuchung 


  • Private Antragsteller können Ihr Anliegen auswählen (bis zu drei Dienstleistungen) und somit die erforderlichen Dienstleistungen in einem Termin buchen.
  • Der gebuchte Termin kann nur vom zukünftigen Fahrzeughalter oder dessen vertretungsberechtigter Person in Anspruch genommen werden.
  • Bei mehr als drei Zulassungsvorgängen pro Termin wenden Sie sich bitte über stva.terminvergabe@oberhavel.de an uns.
  • Zulassungsdienste, Versicherungsagenturen und Autohändler, also Firmen, die gewerblich für Dritte Zulassungsvorgänge erledigen, sind von dieser Terminvergabe ausgeschlossen. Für die Annahme dieser Vorgänge stehen wir Ihnen gern vor Ort im Raum 2.21 a, unserem Händlerschalter, zur Verfügung.
  • Gewerbliche Antragsteller mit mehr als einem Zulassungsvorgang bitten wir, täglich innerhalb der ersten zwei Stunden ab Beginn der Sprechzeit ebenfalls den Händlerschalter in Raum 2.21a zu nutzen.
    Nach Fertigstellung der Vorgänge werden sie telefonisch oder per E-Mail informiert, dass die Vorgänge zur Bezahlung und Abholung bereit liegen.


Wunschkennzeichen und Bankbriefauskunft


  • Mit Wunschkennzeichen können Sie sich vorab ein bestimmtes Kennzeichen reservieren. Hinweis: Altkreiskennung (OR und GRS) werden nicht vergeben und können daher auch nicht reserviert werden.
  • Die Bankbriefauskunft informiert Sie darüber, ob Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Ausfuhrkennzeichen für Steuerpflichtige ohne festen Wohnsitz in Deutschland

Zur Festsetzung der Steuer und Bekanntgabe des Steuerbescheides bei Ausfuhrkennzeichen in Fällen, in denen der Steuerpflichtige keinen festen Wohnsitz im Inland hat und bei der Zulassung keine SEPA-Bankverbindung angeben kann, muss die Steuererklärung zur Ausfuhr ausgefüllt und beim Zollamt vorgelegt werden. Die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erfolgt hier nur unter Vorlage des Steuerbescheides. Das Formular finden Sie hier.

Rote Dauerkennzeichen / Erteilung einer Einschlaganweisung

Die Abfertigung zur Erteilung/Ausgabe und Verlängerung der roten Dauerkennzeichen (06er- und 07er-Kennzeichen) sowie die Erteilung einer Einschlaganweisung erfolgen ausschließlich über einen Termin.

Termine vereinbaren Sie bitte innerhalb der Telefonzeiten unter Telefon 03301 601-5900 oder per E-Mail an stva.terminvergabe@oberhavel.de.

Sprechzeiten

Sprechzeiten

Montag          07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr                                                telefonisch:   07.30 - 09.30 Uhr

Dienstag       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr                                                 telefonisch:   14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch       07.30 - 12.30 Uhr                                                                                    telefonisch:   07.30 - 09.30 Uhr

Donnerstag   
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr                                                telefonisch:   14.00 - 18.00 Uhr

Freitag          
07.30 - 12.30 Uhr                                                                                    telefonisch:   07.30 - 09.30 Uhr