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Datum: 19.10.2022

Wichtiger Hinweis zur Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II

Wir möchten darauf hinweisen, dass Leistungen nach dem SGB II immer für einen befristeten Zeitraum erbracht werden. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Leistungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass ein weiterer, nahtloser Leistungsbezug nur gewährleistet werden kann, wenn Sie Ihren unterschriebenen Weiterbewilligungsantrag (WBA) rechtzeitig, möglichst sechs Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums einreichen.

Zur Weiterbewilligung werden immer die Kontoauszüge aller vorhandenen Konten der letzten drei Monate vor der Antragsstellung – lückenlos und leserlich – sowie die Nachweise zu Ihren aktuellen Vermögensgegenständen benötigt. Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden. Weitere Hinweise zum Weiterbewilligungsantrag finden sie hier. Die Antragsunterlagen finden Sie hier. Gern können Sie den Weiterbewilligungsantrag auch hier online stellen und die erforderlichen Nachweise direkt hochladen.

 

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