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Informationen zum Bürgergeld und neuen Mietobergrenzen

Das Bürgergeld kommt automatisch

Seit dem 01.01.2023 ersetzt das Bürgergeld das sogenannte Arbeitslosengeld II. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wurden zum Jahresanfang die Regelsätze erhöht, Karenzzeiten für Unterkunftskosten und Vermögenswerte geschaffen und eine Bagatellgrenze für Rückforderungen festgeschrieben. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Umstellung der Begrifflichkeiten

Mit der Einführung des Bürgergeldes wird das Jobcenter des Landkreises Oberhavel seine Homepage, Bescheide und Schreiben sowie Formulare Schritt für Schritt anpassen. Es kann also vorkommen, dass Betroffene nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, in denen sich die neuen Begrifflichkeiten wiederfinden.

Neue Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft und Heizung

Der Landkreis Oberhavel hat darüber hinaus seine bisherige Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung aktualisiert und an die veränderten Gegebenheiten auf dem Mietwohnungsmarkt angepasst. Damit wird den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprochen, die jeweiligen Mietobergrenzen regelmäßig fortzuschreiben. Erstmals wurden Mietwerte nicht nur bei institutionellen Vermietern, sondern auch bei vielen sogenannten „Kleinvermietern“ erhoben. Hierdurch konnten Daten aus fast der Hälfte des Mietwohnungsbestandes Oberhavels erfasst und eine sehr breite und repräsentative Datenbasis geschaffen werden. Mit der neuen Richtlinie werden im Ergebnis die Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft aktualisiert und die angemessenen Heizkosten den aktuellen Verbraucherpreisen angepasst. Bei den Heizkostenwerten wurde aufgrund der Energiekrise sorgfältig darauf geachtet, die Preisentwicklung der vergangenen Monate zu berücksichtigen. Die neuen Richtwerte schließen die Prüfung von Einzelfällen natürlich auch weiterhin nicht aus. Fragen der Leistungsberechtigten beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Oberhavel gern. Die neue Richtlinie trat zum 01.01.2023 in Kraft. Sie gilt für Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes.

  

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