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Datum: 01.10.2026

Kreismusikschule passt Gebühren an

Kreistag beschließt neue Benutzungs- und Gebührensatzung / Gebühren steigen um zwei bis acht Euro / Orientierungsphase mit Sonderkündigungsrecht eingeführt


Der Kreistag hat am Mittwoch, 30.09.2026, eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel beschlossen. Die Gebühren steigen im kommenden Jahr um zwei bis acht Euro. Im regionalen Vergleich gehört die Kreismusikschule damit weiter zu den günstigen Anbietern. Gleichzeitig sind Veränderungen an der Tarif- und Vertragsstruktur geplant, welche das Angebot der Musikschule nutzerfreundlicher machen und die hohe Angebotsqualität sichern soll.


Die Kreismusikschule Oberhavel hat ihren Sitz in der KulturFUGE in der André-Pican-Straße in Oranienburg.

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys


„Die Kreismusikschule bereichert unseren Landkreis musikalisch und pädagogisch, das zeigt auch die ungebrochen hohe Nachfrage. Aktuell erhalten 1.850 Schülerinnen und Schüler Unterricht an unserer Einrichtung – von der musikalischen Früherziehung bis hin zur Talentförderung“, sagt Holger Mittelstädt, Dezernent für Bildung, Kultur und Sport. „Um unserem Leitgedanken der ‚musischen Bildung für alle‘ gerecht zu werden und die Kreismusikschule zukunftssicher aufzustellen, ist eine Erhöhung der Gebühren erforderlich – moderat und sozial verträglich.“

Um die Musikschule weiterhin auskömmlich finanzieren zu können, werden die Tarife neu strukturiert und angepasst. So erhöht sich zum Beispiel die Gebühr für 45 Minuten pro Woche musikalischer Früherziehung von 18 Euro auf 20 Euro im Monat. Die bewährte Geschwisterermäßigung bleibt unverändert erhalten.

Mit der geänderten Benutzungs- und Gebührensatzung wird zudem eine Orientierungsphase eingeführt. Bei neuen Unterrichtsverträgen sind die ersten zwei Monate nun als Erprobungsphase konzipiert, in der ein Sonderkündigungsrecht besteht und mit Frist von einer Woche zum Ablauf der Orientierungsphase gekündigt werden kann. Unterrichtsverträge können darüber hinaus nun zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, die Gebühren errechnen sich dann anteilig.

Neu angeboten werden Tanzkurse mit 30 Minuten pro Woche, vorher waren nur 60 Minuten buchbar. Im Gruppenunterricht ändert sich die Gruppengröße geringfügig um eine Person für kleine (bis drei Schülerinnen und Schüler) und große Gruppen (ab vier Schülerinnen und Schüler). Darüber hinaus gibt es die 10er-Karte im Einzelunterricht nun auch für 30 und 45 Minuten, vorher war diese nur für 45 Minuten verfügbar.

Die derzeit gültige Gebührensatzung für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel ist seit 2024 in Kraft. Neben dem Trägeranteil finanziert sich die Musikschule durch Fördermittel des Landes Brandenburg sowie durch die Musikschulgebühren. Das Angebot umfasst unter anderem die musikalische Grundausbildung, den Einzel- und Gruppenunterricht sowie zahlreiche Ensembles. Die Kreismusikschule erfüllt mit ihrer Talentförderung eine wichtige Brückenfunktion in der Studienvorbereitung und ist damit fester Bestandteil der Bildungslandschaft Oberhavels. Zahlreiche Wettbewerbserfolge und eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern, die in den vergangenen Jahren ihr Musikstudium aufnehmen konnten, belegen die hochwertige Arbeit.

Die Musikschule hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Wurden 2022 noch 712 Unterrichtsstunden pro Woche geleistet, waren es zuletzt durchschnittlich 890 Wochenstunden – ein Wachstum von mehr als 20 Prozent. Der Landkreis hat neue hochqualifizierte Lehrkräfte gewonnen sowie Unterrichtsstätten saniert und neu gebaut. So kann das Tonstudio in Birkenwerder für Musik- und Videoproduktionen genutzt werden. Der multifunktionelle Saal der KulturFUGE in Oranienburg steht für Konzerte, Lesungen, Sitzungen und andere, auch private Nutzungen zur Verfügung. Mitte September erst wurde der Zehdenicker Standort der Musikschule nach umfangreicher Sanierung und Umbau wiedereröffnet.