Sportförderung
Der Landkreis Oberhavel kennt die Bedeutung des Sportes in seiner gesundheitsvorsorgenden, pädagogischen und sozialen Funktion an und fördert die Träger des Sportes nach Maßgabe der Sportförderrichtlinie des Landkreises Oberhavel.
Gegenstand und Ziele der Förderung sind:
Die Zuwendungen werden zur Förderung des Sports im Landkreis Oberhavel gemäß Sportförderrichtlinie für folgende Förderbereiche gewährt:
Förderbereich A: Mitgliederbezogene Vereinsförderung
Gegenstand der Förderung:
Zuschuss je Vereinsmitglied.
Zuwendungsvoraussetzung:
Erhebung eines Mitgliedbeitrages in Höhe von mindestens fünf Euro pro Monat und pro Mitglied. Ermäßigungen bleiben unberücksichtigt.
Bemessungsgrundlage:
Grundlage der Förderung ist die Anzahl der zum 01.01. für das laufende Kalenderjahr in dem Verein gemeldeten Mitglieder gemäß Bestandsmeldung beim Landessportbund, dem Kreissportbund oder einem Fachverband.
Die Förderung ist einzusetzen für
Kinder- und Jugendsport:
- Sportgeräte und -materialien,
- Teilnahmekosten am Trainings- und Wettkampfbetrieb,
- Sportbekleidung,
- Nutzungsentgelte für Sporteinrichtungen,
- gesetzlich vorgegebene Hygienemaßnahmen.
Teilnahme an internationalen, nationalen, überregionalen oder regionalen Wettkämpfen, Meisterschaften, Turnieren und Qualifikationen von Mannschaften oder einzelnen Sportlerinnen oder Sportlern:
- Start- und Meldegebühren,
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
- Fahrtkosten und Wegstrecken in Anlehnung an das aktuell gültige Bundesreisekostengesetz*¹.
Ausrichtung von offenen Wettkämpfen, Meisterschaften und Turnieren im Landkreis Oberhavel:
- Pokale, Urkunden, Medaillen,
- wettkampfspezifische Verbrauchsmaterialien,
- Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Ausschreibung, Plakate),
- Mieten, Nutzungsgebühren,
- Sanitäter, Ordner, Helfer, Kampf- und Schiedsrichterkosten,
- Veranstaltungsversicherungen,
- Verpflegung (keine alkoholischen und nikotinhaltigen Produkte),
- Transport- und Leihgebühren,
- gesetzlich vorgegebene Hygienemaßnahmen.
Trainingslager als wettkampfvorbereitende Maßnahme:
- Mieten, Nutzungsgebühren,
- Honorarkosten für externe und lizenzierte Trainer/innen,
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
- Transport- und Leihgebühren,
- Fahrtkosten und Wegstrecken in Anlehnung an das aktuell gültige Bundesreisekostengesetz*¹.
Ausgenommen sind Kosten, welche im Zusammenhang mit dem regulären Pflicht- und Punktspielbetrieb anfallen sowie die Förderung von investiven Maßnahmen.
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*¹ Stand Dezember 2025: beispielsweise Bus und Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, PKW 0,30 € je zurückgelegten Kilometer
Förderart und Höhe der Zuwendung:
Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Mitglied gewährt und errechnet sich aus der Division der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ⁄ Summe der beantragten Gesamtmitglieder*².
Antragsfristen/Verfahrensweise:
Das Antragsformular A ist jeweils bis zum 31.01. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr einzureichen.
Ausnahme: Für das Förderjahr 2026 ist die Antragsfrist der 31.03.2026.
Die Mitgliederbestandsmeldung ist als Anlage dem Antrag beizufügen.
Ein Nachweis (Vereinssatzungen und weitere -statuten) über die Erhebung des Mitgliedsbeitrags ist nur nach Aufforderung zu erbringen.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und des Vorliegens der Zuwendungsvoraussetzung mit Antragseingang als erteilt.
Bei Erstantragstellung sind folgende Anlagen dem Antrag beizufügen:
- gültiger Vereinsregisterauszug,
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Sportbund oder Sportfachverband,
- Mitgliederbestandsmeldung (Stichtag 01.01.),
- Nachweis über die Erhebung des monatlichen Mitgliedsbeitrags.
Verwendungsnachweis:
Die Mittelverwendung ist bis zum 31.03. des auf die Bewilligung folgenden Jahres nachzuweisen.
*² Gesamtmitgliederzahl aller antragstellenden Vereine zur Antragsfrist
Förderbereich B: Unterstützung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit sportrelevantem Bezug
Gegenstand der Förderung:
Unterstützung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit sportrelevantem Bezug, insbesondere zum Lizenzerwerb und zur Lizenzerhaltung von Übungsleiter/innen, Trainingsleiter/innen Kampf- und Schiedsrichter/innen sowie zum/zur Vereinsmanager/in.
Zuwendungsvoraussetzung:
Die Kosten des gesamten Projektes müssen jeweils gedeckt sein. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Mitgliedschaft der Teilnehmenden in dem zu fördernden Verein.
Gefördert werden Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei den Bildungsträgern des organisierten Sports in den Bundesländern Brandenburg und Berlin:
- Stadt-, Kreis- und Landessportbünden,
- Sportfachverbänden und deren jeweiligen Mitgliedsorganisationen.
Die betreffenden Maßnahmen können auch außerhalb der Bundesländer Brandenburg und Berlin Fördergegenstand sein, wenn diese nur dort angeboten werden.
Bemessungsgrundlage:
Kosten pro Teilnehmenden an einer Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahme für
- Lehrgangsgebühren (inkl. Übernachtungskosten bei mehrtägigen Lehrgängen),
- Fahrtkosten und Wegstrecken in Anlehnung an das aktuell gültige Bundesreisekostengesetz*.
Höhe der Zuwendung:
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in folgender Höhe für Aus-, Fort- und Weiterbildung gewährt:
- mit sportrelevantem Bezug: maximal 50 Prozent pro Maßnahme
- zum/zur Vereinsmanager/in: maximal 80 Prozent pro Maßnahme.
Antragsfrist/Verfahrensweise:
Anträge sind durch den Mitgliedssportverein für das laufende Kalenderjahr vor Lehrgangsbeginn unter Verwendung des Antragsformulars B mit Veranstaltungsbeschreibung und Anmeldebestätigung einzureichen.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel und des Vorliegens der Zuwendungsvoraussetzung mit Antragseingang als erteilt.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt spätestens drei Monate nach Vorlage des beanstandungsfreien Verwendungsnachweises (inklusive aller Originalbelege wie Teilnahme- und Zahlungsnachweis, Rechnung).
Verwendungsnachweis:
Die Mittelverwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (erfolgreicher Abschluss der Maßnahme) nachzuweisen.
* Stand Dezember 2025: beispielsweise Bus und Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, PKW 0,30 € je zurückgelegten Kilometer
Antrags- und Abrechnungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit die Antragsformulare direkt als Onlineformular an uns zu senden oder die Formulare zu drucken und später ausgefüllt zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Onlineverfahrens für Anträge auf Sportförderung einmalig zum Anfang des Kalenderjahres Ihr Schriftformerfordernis zwingend notwendig ist. Hierfür wurde eine Vorlage erarbeitet, die Sie bitte einmal im Jahr vor Antragsbeginn unterzeichnet einreichen. Dieses Dokument (zusätzlicher Antrag in Verbindung mit dem Onlineverfahren) finden Sie direkt auf unserem Formularserver.
Zusätzlich stehen Ihnen die Vorlagen für das Abrechnungsverfahren zur Verfügung. Diese können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit Unterschrift an uns übermitteln.
Hier gelangen Sie direkt zum Formularserver.