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Sportförderung

Der Landkreis Oberhavel kennt die Bedeutung des Sportes in seiner gesundheitsvorsorgenden, pädagogischen und sozialen Funktion an und fördert die Träger des Sportes nach Maßgabe der Sportförderrichtlinie des Landkreises Oberhavel.

Gegenstand und Ziele der Förderung sind:

Die Zuwendungen werden zur Förderung des Sports im Landkreis Oberhavel gemäß Sportförderrichtlinie für folgende Förderbereiche gewährt:

Förderbereich A: Unterstützung des Kinder- und Jugendsports

Gegenstand der Förderung:

Unterstützung für in Sportvereinen mitgliedschaftlich gebundene Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Zuwendungsvoraussetzung:

Erhebung eines Mitgliedbeitrages von Kindern und Jugendlichen in Höhe von mindestens fünf Euro pro Monat und pro Mitglied, Ermäßigungen bleiben unberücksichtigt.

Bemessungsgrundlage:

Grundlage der Förderung ist die Anzahl der zum 01.01. für das laufende Kalenderjahr in dem Verein gemeldeten und mitgliedschaftlich gebundenen Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre gemäß Bestandsmeldung beim Landessportbund, dem Kreissportbund oder einem Fachverband.

Die Förderung ist einzusetzen für:

  • Sportgeräte und -materialien,
  • Teilnahmekosten am Trainings- und Wettkampfbetrieb,
  • Sportbekleidung,
  • Nutzungsentgelte für Sporteinrichtungen,
  • gesetzlich vorgegebene Hygienemaßnahmen.

Förderart und Höhe der Zuwendung:

Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 17,50 EUR pro Kind und Jugendlichen bis 18 Jahre gewährt.

Antragsfristen/Verfahrensweise:

Das Antragsformular A ist jeweils bis zum 01.03. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr einzureichen.

Die Bestandsmeldung ist als Anlage dem Antrag beizufügen.

Ein Nachweis über die Erhebung des Mitgliedsbeitrags ist nur nach Aufforderung zu erbringen.

Bei Erstantragstellung sind folgende Anlagen dem Antrag beizufügen:

  • gültiger Vereinsregisterauszug,
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einem Sportbund oder Sportfachverband,
  • Bestandsmeldung über Anzahl der Kinder- und Jugendlichen bis 18 Jahre (Stichtag 01.01.),
  • Nachweis über die Erhebung des monatlichen Mitgliedsbeitrags für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Verwendungsnachweis:

Die Mittelverwendung ist bis zum 31.03. des auf die Bewilligung folgenden Jahres nachzuweisen.

Förderbereich B: Teilnahme an Wettkämpfen, Meisterschaften, Turnieren und Qualifikationen

Gegenstand der Förderung:

Teilnahme an internationalen, nationalen, überregionalen oder regionalen Wettkämpfen, Meisterschaften, Turnieren und Qualifikationen von Mannschaften oder einzelnen Sportlerinnen oder Sportlern.

Ausgenommen sind Kosten, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme am regulären Pflicht- und Punktspielbetrieb anfallen.

Zuwendungsvoraussetzung:

Die Kosten des gesamten Projektes müssen jeweils gedeckt sein.

Bemessungsgrundlage:

Kosten der Teilnahme an internationalen, nationalen, überregionalen oder regionalen Wettkämpfen, Meisterschaften, Turnieren und Qualifikationen.

Die Förderung ist einzusetzen für:

  • Start-und Meldegebühren,
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
  • Fahrtkosten und Wegstrecken unter Anwendung des aktuell gültigen Bundesreisekostengesetzes (BRKG)[1].

Förderart und Höhe der Zuwendung:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projektes gewährt, maximal jedoch in folgender Höhe:

Für Mannschaften bei:

  • internationalen/nationalen Projekten (außerhalb Brandenburg, Berlin):              2.000,00 €
  • überregionalen Projekten (Brandenburg, Berlin):                                                1.000,00 €
  • regionalen Projekten (Kreisgebiet Oberhavel):                                                        250,00 €

Für einzelne Sportlerinnen und Sportler:                                                                      250,00 €.

Antragsfristen/Verfahrensweise:

Anträge sind für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. des jeweils laufenden Jahres unter Verwendung des Antragsformulars B einzureichen.

Anträge für Projekte, die vor Ablauf der jeweiligen Antragsfrist stattfinden (Zeiträume vom 01. bis 31.01. und 01. bis 31.07.) müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Verwendungsnachweis:

Die Mittelverwendung ist für das erste Halbjahr bis zum 30.09. des laufenden Jahres und für das zweite Halbjahr bis zum 31.03. des auf die Bewilligung folgenden Jahres nachzuweisen.



* Stand Januar 2023: beispielsweise Bus und Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, PKW 0,30 Euro je zurückgelegten Kilometer

Förderbereich C: Ausrichtung von offenen Wettkämpfen, Meisterschaften und Turnieren im Landkreis Oberhavel

Gegenstand der Förderung:

Ausrichtung von offenen Wettkämpfen, Meisterschaften und Turnieren mit internationaler, nationaler, überregionaler oder regionaler Beteiligung im Landkreis Oberhavel (zum Beispiel ein „Oberhavel-Cup“).

Zuwendungsvoraussetzung:

Die Kosten des gesamten Projektes müssen jeweils gedeckt sein.

Bemessungsgrundlage:

Kosten der Ausrichtung von offenen Wettkämpfen, Meisterschaften und Turnieren mit internationaler, nationaler, überregionaler oder regionaler Beteiligung.

Die Förderung ist einzusetzen für:

  • Pokale, Urkunden, Medaillen,
  • wettkampfspezifische Verbrauchsmaterialien,
  • Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Ausschreibung, Plakate),
  • Mieten, Nutzungsgebühren,
  • Sanitäter, Ordner, Helfer, Kampf- und Schiedsrichterkosten,
  • Veranstaltungsversicherungen,
  • Verpflegung (keine alkoholischen und nikotinhaltigen Produkte),
  • Transport- und Leihgebühren,
  • gesetzlich vorgegebene Hygienemaßnahmen.

Förderart und Höhe der Zuwendung:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projektes gewährt, maximal jedoch in folgender Höhe bei:

  • internationaler/nationaler/überregionaler Beteiligung

(über das Kreisgebiet Oberhavel hinaus):                                                            1.500,00 €

  • regionaler Beteiligung (Kreisgebiet Oberhavel):                                              1.000,00 €.

Antragsfristen/Verfahrensweise:

Anträge sind für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. des jeweils laufenden Jahres unter Verwendung des Antragsformulars C einzureichen.

Anträge für Projekte, die vor Ablauf der jeweiligen Antragsfrist stattfinden (Zeiträume vom 01. bis 31.01. und 01. bis 31.07.) müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Verwendungsnachweis:

Die Mittelverwendung ist für das erste Halbjahr bis zum 30.09. des laufenden Jahres und für das zweite Halbjahr bis zum 31.03. des auf die Bewilligung folgenden Jahres nachzuweisen.

Förderbereich D: Trainingslager als wettkampfvorbereitende Maßnahme

Gegenstand der Förderung:

Durchführung eines Trainingslagers als wettkampfvorbereitende Maßnahme.

Zuwendungsvoraussetzung:

Die Kosten des gesamten Projektes müssen jeweils gedeckt sein.

Bemessungsgrundlage:

Kosten der Durchführung eines Trainingslagers.

Die Förderung ist einzusetzen für:

  • Mieten, Nutzungsgebühren,
  • Honorarkosten für externe und lizenzierte Trainer,
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
  • Transport- und Leihgebühren,
  • Fahrtkosten und Wegstrecken unter Anwendung des aktuell gültigen Bundesreisekostengesetzes (BRKG)[1].

Förderart und Höhe der Zuwendung:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projektes gewährt, maximal jedoch in Höhe von 400,00 €.

Antragsfristen/Verfahrensweise:

Anträge sind für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. des jeweils laufenden Jahres unter Verwendung des Antragsformulars D einzureichen.

Anträge für Projekte, die vor Ablauf der jeweiligen Antragsfrist stattfinden (Zeiträume vom 01. bis 31.01. und 01. bis 31.07.) müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Verwendungsnachweis:

Die Mittelverwendung ist für das erste Halbjahr bis zum 30.09. des laufenden Jahres und für das zweite Halbjahr bis zum 31.03. des auf die Bewilligung folgenden Jahres nachzuweisen.



* Stand Januar 2023: beispielsweise Bus und Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, PKW 0,30 Euro je zurückgelegten Kilometer

Förderbereich E: Unterstützung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit sportrelevantem Bezug

Gegenstand der Förderung:

Unterstützung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit sportrelevantem Bezug, insbesondere zum Lizenzerwerb und zur Lizenzerhaltung von Übungs-/Trainingsleitenden, Kampf- und Schiedsrichtenden sowie zur Vereinsmanagerin oder zum Vereinsmanager in den Bundesländern Brandenburg und Berlin.

Die betreffenden Maßnahmen können auch außerhalb Brandenburgs und Berlins Fördergegenstand sein, wenn diese nur dort angeboten werden.

Zuwendungsvoraussetzung:

Die Kosten des gesamten Projektes müssen jeweils gedeckt sein. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Mitgliedschaft der Maßnahmeteilnehmenden in dem zu fördernden Verein.

Gefördert werden ausschließlich Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei den Bildungsträgern des organisierten Sports:

  • Stadt-, Kreis- und Landessportbünden,
  • Sportfachverbänden und deren jeweiligen Mitgliedsorganisationen.

Bemessungsgrundlage:

Kosten pro Teilnehmender oder Teilnehmendem an einer Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahme für

  • Lehrgangsgebühren (inkl. Übernachtungskosten bei mehrtägigen Lehrgängen),
  • Fahrtkosten und Wegstrecken unter Anwendung des aktuell gültigen Bundesreisekostengesetzes[*].

Höhe der Zuwendung:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in folgender Höhe gewährt für Aus-, Fort- und Weiterbildung:

  • mit sportrelevantem Bezug:                                         maximal 50 Prozent pro Maßnahme
  • zur Vereinsmanagerin oder zum Vereinsmanager       maximal 80 Prozent pro Maßnahme.

Antragsfrist/Verfahrensweise:

Anträge sind durch den Mitgliedssportverein für das laufende Kalenderjahr vor Lehrgangsbeginn unter Verwendung des Antragsformulars E mit Veranstaltungsbeschreibung und Anmeldung einzureichen.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel und des Vorliegens der Zuwendungsvoraussetzung mit Antragseingang als erteilt.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt spätestens drei Monate nach Vorlage des beanstandungsfreien Verwendungsnachweises (inklusive aller Originalbelege wie Teilnahme- und Zahlungsnachweis, Rechnung).

Verwendungsnachweis:

Die Mittelverwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (erfolgreicher Abschluss der Maßnahme) nachzuweisen.



* Stand Januar 2023: beispielsweise Bus und Bahn bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse, PKW 0,30 Euro je zurückgelegten Kilometer

Sport: Tartanbahn

© Landkreis Oberhavel

Antrags- und Abrechnungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit die Antragsformulare direkt als Onlineformular an uns zu senden oder die Formulare zu drucken und später ausgefüllt zu übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Onlineverfahrens für Anträge auf Sportförderung einmalig zum Anfang des Kalenderjahres Ihr Schriftformerfordernis zwingend notwendig ist. Hierfür wurde eine Vorlage erarbeitet, die Sie bitte einmal im Jahr vor Antragsbeginn unterzeichnet einreichen. Dieses Dokument (zusätzlicher Antrag in Verbindung mit dem Onlineverfahren) finden Sie direkt auf unserem Formularserver.

Zusätzlich stehen Ihnen die Vorlagen für das Abrechnungsverfahren zur Verfügung. Diese können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit Unterschrift an uns übermitteln.

Hier gelangen Sie direkt zum Formularserver.