Sprungziele
Inhalt

Veterinärwesen

Die Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens umfas­sen die Tierseuchenbekämpfung in den Nutztierbeständen, den Handel mit Nutztieren oder Reiseverkehr mit Heimtieren genauso wie den Tierschutz, die Tierarzneimittel­über­wachung oder auch die Tierkörperbeseitigung im gesamten Landkreis Oberhavel.


Aufhebung der Regelungen zur vorübergehend erleichterten Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine 

Die Regelungen zur vorübergehend erleichterten Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine finden laut Information an alle EU-Mitgliedsstaaten seit dem 15.06.2023 grundsätzlich keine Anwendung mehr. Die mit Schreiben des zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg im März 2022 getroffenen Regelungen werden ebenfalls zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.

Bei informellen Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen. Fragen richten Sie bitte an veterinaeramt@oberhavel.de.



Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Die öffentliche Bekanntmachung der "Tierseuchen­rechtlichen Allgemeinverfügung zur Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im Landkreis Oberhavel" können Sie in vollem Wortlaut mit ausführlicher Begründung hier nachlesen.


Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur BVD-Überwachung der Rinderbestände

Die öffentlich bekannt gemachte "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Durchführung diagnostischer Maßnahmen in der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD)-Überwachung der Rinderbestände im Landkreis Oberhavel vom 06.01.2023" kann über den eingefügten Link mit ausführlicher Begründung eingesehen werden. 

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Öffentliche Bekanntmachung zur Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Im Zusammenhang mit der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) in den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree und Märkisch-Oderland werden gegenüber den Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Oberhavel Anordnungen getroffen, die mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Oberhavel vom 12.10.2020 veröffentlicht wurden.

Fragen richten Sie bitte an veterinaeramt@oberhavel.de.


Aus aktuellem Anlass im Zusammenhang der vorbeugenden Bekämpfung der ASP  werden durch die Tierseuchenüberwachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes die Merkblätter

und ein mehrsprachiger Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Kenntnisnahme und Beachtung zur Verfügung gestellt.

Aktuelle Informationen und Pressemitteilungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg können auf den Internetseiten des Ministeriums eingesehen werden.

Die jeweils aktuelle Risikoeinschätzung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) und weitere Ausführungen zum Thema für Tierärzte, Landwirte und Jäger können auf den entsprechenden Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, eingesehen werden. Die Risikoeinschätzung kann über die obere Leiste der Seite unter  "Aktuelles" Untermenü "Kurznachrichten" oder die Suchfunktion rechts oben (Lupe) aufgerufen werden. Es besteht die Möglichkeit eines Downloads der jeweils aktuellen Risikoeinschätzung.

Afrikanische Schweinepest - Prämien für tot aufgefundene Wildschweine erhöht

Der Zeitpunkt der Erkennung ist maßgeblich für den Bekämpfungserfolg eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Schwarzwildbestand. Der frühestmöglichen Feststellung der ASP-Infektion kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Das Land Brandenburg führt fortlaufend ein Monitoring-Programm durch, das sich vor allem auf die Untersuchung von tot aufgefundenen Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) konzentriert. Hier ist die Wahrscheinlichkeit der Erkennung einer Infektion mit dem ASP-Virus am höchsten.

Die Beprobung der Tierkörper und Abgabe der Proben im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird vom Land Brandenburg finanziell in Höhe von 50,00 € je Probe unterstützt (siehe auch "Merkblatt Prämierungssystem").

Diese Aufwandsentschädigung wird im gesamten Land Brandenburg gezahlt, im Unterschied zur Prämie für Auffinden verendeter Wildschweine in Restriktionsgebieten, die nur in den entsprechenden Landkreisen mit amtlicher Feststellung des ASP-Ausbruchs unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden kann!

Aktuelles zur Geflügelpest

Aufgrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens wird hiermit die "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Geflügelbestände des Landkreises Oberhavel vom 27.09.2023zur Information für alle Tier- und speziell Geflügelhalter zur Kenntnis gegeben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bittet unbedingt um Beachtung im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Märkten und die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe.

Ausführungen zum Thema Geflügelpest ("Vogelgrippe") sowie aktuelle Informationen sind auf den entsprechenden Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI), dem Bundesforschungs­institut für Tiergesundheit, zu finden.

Bitte informieren Sie sich:

Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) wurden durch das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt  und liefern wichtige Informationen zum richtigen Verhalten in Geflügelbeständen zur Vermeidung der Einschleppung oder Verbreitung des Geflügelpest-Erregers.

Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung

Ziel ist es, einer Seucheneinschleppung in die gesunden Tierbestände vorzubeugen und entstandene Seuchenherde zu tilgen. Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenbestände werden hierfür amtlich kontrolliert. Dabei wird stichprobenartig das Blut der Tiere auf die jeweiligen Erreger untersucht.

Was habe ich als Tierhalter zu tun?

  • Melden Sie die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Kaninchen, Geflügel und Bienen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (unabhängig von der Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Brandenburg). Wesentliche Änderungen im Tierbestand sind zeitnah mitzuteilen.
  • Kennzeichnen Sie Ihre Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen mit Ohrmarken. Je nach Größe Ihres Bestandes, ist ein Bestandsregister zu führen.
  • Melden Sie Veränderungen im Rinder- und Schweinebestand im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT).
  • Pferde (Equiden) benötigen eine individuelle elektronische Kennzeichnung (Chip), einen Equidenpass und werden in einer Datenbank erfasst.

Im Rahmen der allgemeinen Veterinärverwaltung und Tierseuchenprophylaxe müssen Sie verschiedene Anträge stellen, um entsprechende Bescheinigungen oder amtstierärztliche Atteste zu erhalten. Dies betrifft zum Beispiel:

  • Seuchenfreiheitsbescheinigungen 
  • Amtstierärztliche Bescheinigungen und Attestierungen 
  • Entschädigungsanträge bei Tierseuchen
  • Anträge auf Wandergenehmigungen für Schäfer und Imker 
  • Anträge auf Genehmigungen für Veranstaltungen mit Tieren

Bitte beachten Sie:
Besteht der Verdacht auf eine Tierseuche, müssen Sie unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informieren! 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie im Folgenden:

Zum neuen HIT-generierten Untersuchungsantrag können Sie sich hier informieren.

Informationen zur Amerikanischen Faulbrut bei Bienenvölkern sind in einem Merkblatt zusammengestellt.

Handel mit Nutztieren

Tiertransporte innerhalb der Europäischen Union (EU) und in oder aus Drittländern unterliegen bestimmten veterinärrechtlichen Vorschriften. Es dürfen nur Tiere verladen und transportiert werden, die den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen des Einfuhrstaates entsprechen und die tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Transportfähigkeit erfüllen.

Welche Bedingungen sind zu erfüllen? 

Zeigen Sie Tiertransporte 72 Stunden vor der Verladung dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schriftlich mit den folgenden Angaben an:

  • Termin, Ort und Zeit der Verladung
  • Art, Zahl und Kennzeichnung (Ohrmarkennummern) der Tiere
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeuges
  • Nachweis der geforderten tierseuchenrechtlichen Untersuchungen 

Reiseverkehr mit Heimtieren

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen gelten strenge Vorschriften, um eine Einschleppung und Verbreitung von Tollwut zu vermeiden. Tollwut ist tödlich für Mensch und Tier! Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation im Herkunfts- oder Bestimmungsland.

Was muss ich beachten?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) muss Ihr Tier dauerhaft durch Mikrochip oder übergangsweise mittels Tätowierung gekennzeichnet sein und über eine wirksame Tollwutschutzimpfung verfügen. Die Kennzeichnung und die Impfungen müssen im EU-Heimtierpass eingetragen sein, der auf der Reise mitgeführt werden muss.

Bei der Ein- oder Wiedereinreise in die EU, auch nach Deutschland, richten sich die Anforderungen nach der Tollwutsituation des Herkunftsdrittlandes und der des Bestimmungsmitgliedsstaates in der EU. Genaue Hinweise etwa zu notwendigen Impfungen sollten Sie rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise bei den jeweiligen Botschaften der Nicht-EU-Länder einholen. 

Weitere Informationen zum Thema Reiseverkehr mit Heimtieren erhalten Sie unter diesen Links:

- Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

- Pets on Tour - Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Tierkörperbeseitigung / Tierische Nebenprodukte

Sind Tiere verendet, getötet oder tot geboren worden, müssen sie schnell und unschädlich beseitigt werden, da sie die Gesundheit der Tierbestände und die Gesundheit des Menschen gefährden.

Nutztiere
müssen über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden (gemäß dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz). Die Pflicht zur Beseitigung wurde im Land Brandenburg, also auch im Landkreis Oberhavel, an die SecAnim GmbH übertragen. Die Anmeldung zur Abholung der Tierkörper richten Sie an:

SecAnim GmbH

Niederlassung Bresinchen

Neuzeller Straße 29
03172 Bresinchen

  • Telefon: 03561 684-611
  • Telefon: 03561 684-612
  • Fax: 03561 684-620

Heimtiere wie Hunde und Katzen können in Abhängigkeit von der jeweiligen Ortssatzung der Stadt oder Gemeinde auf dem eigenen Grundstück ausreichend tief (mindestens 50 Zentimeter) vergraben werden. Das Grundstück darf sich jedoch nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden.

Weitere Informationen zum Thema Tierkörperbeseitigung erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

- SecAnim GmbH

Eine Anzeige eines registrierungspflichtigen Unternehmens gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (Antrag zur Registrierung von TNP-Betriebsarten) kann mit einem Formular des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Im Landkreis Oberhavel ist das der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. 

Tierarzneimittelüberwachung

Im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird der Einsatz von Tierarzneimitteln bei Nutztieren überwacht, aus denen Lebensmittel gewonnen werden. Der Arzneimitteleinsatz darf weder hygienische Mängel in der Tierhaltung kompensieren noch illegal erfolgen. Genau wie der Mensch hat auch das Tier Anspruch auf eine wissenschaftlich fundierte und sichere Versorgung mit Arzneimitteln.

Um die Risiken möglichst gering zu halten, muss gemäß Arzneimittelgesetz über den Verbrauch von Arzneimitteln bei den Nutztieren Buch geführt werden. Je nach Medikament müssen anschließend bestimmte Wartezeiten eingehalten werden, bevor das Fleisch der behandelten Tiere in die Lebensmittelkette gelangen darf.

Wie wird das überwacht?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt führt bei Landwirten, Tierärzten und Tierheilpraktikern angekündigte und unangekündigte Kontrollen durch, um den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln zu überprüfen und Rückstände in der Nahrung zu verhindern.

Weitere Informationen zur Tierarzneimittelüberwachung finden Sie auch auf der Seite des Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Achtung! Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass auf der über diesen Link zu erreichenden Seite des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz jetzt auch Informationen zur HIT-Antibiotika-Datenbank zu finden sind. Unter "Downloads" (rechte Spalte) stehen "Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG)" sowie die Musterformulare "Anzeige Dritter nach § 58 Abs. 4 AMG" und "Schriftliche Versicherung gemäß § 58 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AMG" zur Einsicht und Verwendung zur Verfügung.

Zur Arbeitserleichterung kann das hier als Beispielseite eingestellte Blatt für ein Bestandsbuch mit Erfassung des Einsatzes von Tierarzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren genutzt werden.

Tierschutz

Um eine artgerechte Haltung aller Wirbeltiere zu gewährleisten wird die Einhaltung des Tierschutzgesetzes überwacht und kontrolliert.

Zu den Aufgaben im Bereich Tierschutz gehören:

  • Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes nach (positiver) Prüfung des Antrages und aller Voraussetzungen
  • Kontrolle von Landwirtschaftsbetrieben, Zoohandlungen, Tierparks, Zirkussen, Tierheimen und -pensionen, Reit- und Fahrbetrieben
  • Bearbeitung von Anzeigen von nicht artgerechter Tierhaltung und gegebenenfalls Ahndung von Verstößen
  • Überwachung von Veranstaltungen und Ausstellungen mit Tieren
  • Kontrolle von Tiertransporten

Welche Angaben werden bei der Anzeige von Verstößen benötigt?

Möchten Sie den Verdacht einer nicht artgerechten Tierhaltung melden oder haben Anlass zur Beschwerde, werden folgende Angaben benötigt:

  • Name und Anschrift des Beschwerdeführers
  • Name und Anschrift des Beschuldigten
  • Tag, Uhrzeit und Ort des vermuteten Verstoßes
  • Art des Verstoßes (möglichst genaue Beschreibung, eventuell Fotos)
  • Benennung von weiteren Zeugen  

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie beim Minsterium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.