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Wohin mit dem Müll?

In erster Linie sollten Abfälle vermieden werden – im Sinne der Umwelt. Das ist nicht immer möglich. Die nachfolgenden Informationen helfen Ihnen, sich in den Regelungen des Landkreises Oberhavel zur Abfallbeseitigung zurechtzufinden.

Darüber hinaus starteten die dualen Systeme am 10. März 2020 die bundesweite Informationskampagne „Mülltrennung-wirkt.de“. Darin finden Sie weitere zahlreiche Informationen zur Verpackungssammlung, zentral für die Verbraucherinnen und Verbraucher  zusammengeführt.

Haus- und Geschäftsmüll

Alte Schuhe, Filzstifte, Kleiderbügel, Babywindeln und, und, und... Alle diese Restabfälle entsorgen Sie im Haus- und Geschäftsmüll. Dazu können Sie im Landkreis Oberhavel Tonnen verschiedener Größe nutzen.

Die Entsorgungstermine (Abfuhrtermine) finden Sie im Tourenplan der AWU Oberhavel GmbH.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll.

Papier, Pappe und Kartonagen

Der Rohstoff Papier ist sehr wertvoll. Aus Altpapier kann bis zu 100 Prozent neues Papier hergestellt werden.

Die Entsorgungstermine für Ihren Papier-Pappe-Kartonagen-Sammelbehälter (PPK) finden Sie im Tourenplan der AWU Oberhavel GmbH.

Weitere Informationen zum PPK, Hinweise zur Bereitstellung und richtigen Befüllung:

Für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen aus Privathaushalten sind bestimmte Behälter vorgeschrieben (nach DIN EN 840):
  • 240 Liter Fassungsvermögen
  • 1.100 Liter Fassungsvermögen
Die AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH überlässt Ihnen diese leihweise für die Dauer der Nutzung auf dem angeschlossenen Grundstück.

Bereitstellungshinweise

Bei der Bereitstellung der Papierbehälter beachten Sie bitte folgende Hinweise:
  • Papierbehälter sind frühestens am Vorabend, spätestens jedoch am Leerungstag bis 06.00 Uhr, mit geschlossenem Deckel bereitzustellen.
  • Stellen Sie den Papierbehälter parallel zur Straße, mit den Rädern Richtung Grundstück.
  • Der Abstand zum Fahrbahnrand sollte nicht mehr als 1 Meter betragen.
  • Zwischen Papierbehälter und Fahrbahn dürfen sich keine Hindernisse befinden.
  • Das Abstellen von Abfällen neben den Behältern ist unzulässig.
  • Um das Volumen der Papierbehälter optimal zu nutzen, sollten große Umverpackungen zerkleinert werden. 

Die Entsorgung erfolgt 4-wöchentlich laut Tourenplan. Haben Sie einmal mehr Pappe und Papier zu entsorgen, können Sie diese auch kostenfrei an den Recyclinghöfen in Germendorf und in Gransee sowie an der Papieranlage der AWU, Breite Straße 47b in Velten, gegenüber dem AWU-Gelände, bequem abgeben.

Recyclinghof Germendorf, Hohenbrucher Straße

Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag: 09.00 - 16.30 Uhr

Recyclinghof Gransee, Am Gewerbepark 12, AWU-Betriebshof

Dienstag, Donnerstag sowie jeden 2. und 4. Samstag im Monat: 09.00 - 16.30 Uhr


Für die Sammlung in den Papierbehältern zugelassen sind zum Beispiel:

  • Verkaufsverpackungen aus Pappe und Papier
  • Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge und Werbeprospekte
  • Hefte, Bücher, Briefpapier

Nicht in die Papierbehälter gehören zum Beispiel:

  • Getränkekartons
  • Tapetenreste und Alttapeten
  • Verschmutztes Papier wie Taschentücher oder Hygienepapier
  • Beschichtetes Papier wie Wachs- und Fotopapier

Was außerdem in den Papierbehältern gesammelt werden darf und welche Abfälle über die übrigen Entsorgungssysteme entsorgt werden müssen, erfahren Sie in unserem aktuellen Abfallkalender.

 

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Die Gelbe Tonne

Die Leerung der Gelben Tonne erfolgt 14-täglich. Die genauen Entleerungstermine können Sie dem Tourenplan der AWU Oberhavel GmbH entnehmen.

Stellen Sie bitte Ihre Gelbe Tonne zum Entleerungstermin bis 06.00 Uhr am Straßenrand bereit.

Die Gelbe Tonne ist ausschließlich für leere Verkaufsverpackungen vorgesehen. Die in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen sind nach ihrem Gebrauch einer Verwertung zuzuführen (Rücknahmesystem).

Dabei erfolgen Kontrollen und falsch befüllte Tonnen werden von der Leerung ausgeschlossen und müssen nachsortiert werden.

Weitere Infos zur richtigen Befüllung der Gelben Tonne finden Sie online unter www.awu-oberhavel.de/fuer-haushalte/entsorgung/gelbe-tonne.

Sperrmüll und Schrott

Ihre alten Möbel haben ausgedient, der Fernseher funktioniert nicht mehr? Dann melden Sie Sperrmüll an!

Einmal jährlich wird Ihr Sperrmüll samt haushaltstypischem Schrott und Elektroaltgeräten kostenlos nach vorheriger Anmeldung bei Ihnen abgeholt. Die Kosten dieser Sperrmüllsammlung sind für Haushalte und Besitzer eines Wochenendgrundstücks oder Kleingartens in Oberhavel über den Grundpreis abgegolten.

Eingesammelt werden zum Beispiel:
  • Sperrmüll (Hausrat):
    Abfall aus privaten Haushalten, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung wegen seines Gewichtes, seiner Sperrigkeit oder Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passt, diese beschädigt oder das Entleeren erschweren könnte.
    Dazu zählen: Möbel, Teppiche, Matratzen.
    Nicht dazu gehören: Bauabfälle, Türen, Fenster und Ähnliches.
  • Haushaltstypischer Schrott:
    Abfälle aus Eisen und Nichteisenmetallen wie Heizkörper, Fahrradrahmen, Spatenblätter.
  • Elektrogeräte:
    wie Waschmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine.

Die Anlieferung von Sperrmüll bei den Recyclinghöfen ist in der Regel gebührenpflichtig. Gebührenfrei hingegen ist dort die Annahme von:

  • Haushalts- beziehungsweise Elektroaltgeräten
  • sämtlichen Leuchtmitteln (Ausnahme: Glühlampen)
  • Schrott und Altmetallen
  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • PU-Schaumdosen

Das Abfall-ABC im Abfallkalender gibt hierzu hilfreiche Hinweise.

Die Abgabe von gebührenpflichtigen und gebührenfreien Sperrmüll bei den Recyclinghöfen ist zu den genannten Öffnungszeiten möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Entsorgung von Sperrmüll.

Elektroaltgeräte

Informationen für private Haushalte zu Elektroaltgeräten

Als Faustformel gilt: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Bevor Sie jedoch Ihre gebrauchten Elektrogeräte durch neue Geräte ersetzen, prüfen Sie bitte folgende Möglichkeiten, damit Abfälle möglichst vermieden werden.


Tipps zur Abfallvermeidung von Elektroaltgeräten

  • Reparieren Sie defekte Gegenstände, anstatt sie wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen.
  • Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte.
  • Auf der Internetseite des Landkreises finden Sie eine Übersicht mit Möglichkeiten der Wiederverwendung, zum Beispiel Repaircafé oder Flohmärkte.
  • Informieren Sie sich über lokale Recycling- und Abfallvermeidungsprogramme und nehmen Sie daran teil.


Elektroaltgeräte richtig entsorgen

Es gibt verschiedene Elektrogeräte. Diese lassen sich nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in sechs Gruppen einteilen, um sie getrennt zu sammeln und anschließend entsprechend verwerten zu können. Elektroaltgeräte sind getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen (Verweis in § 18 Absatz 1 Satz 1 auf § 10 Absatz 1 Satz 1 ElektroG).


Kennzeichnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten


Gruppe 1: Wärmeüberträger

Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner, ölgefüllte Radiatoren, Boiler, Warmwasserspeicher.


Gruppe 2: Bildschirme, Monitore

Bildschirme, Fernsehgeräte, LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen, Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs, E-Book-Reader.


Gruppe 3: Lampen

Stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen, Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen), Niederdruck-Natriumdampflampen, LED-Lampen.


Gruppe 4: Großgeräte (über 50 Zentimeter)

Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde und Elektrobacköfen (keine Gasherde), Elektrokochplatten, Leuchten, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung, Geräte zum Stricken und Weben, Großrechner, Großdrucker, Kopiergeräte, Nachtspeicherheizgeräte, große Antennen, Pedelecs.


Gruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (bis 50 Zentimeter)

Staubsauger, Nähmaschinen, Leuchten, Mikrowellengeräte, Lüftungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Wasserkocher, Uhren, Fitness- und Gesundheitsarmbänder, elektrische Rasierapparate, Waagen, Haar- und Körperpflegegeräte, Radiogeräte, Videokameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Musikinstrumente, elektrisches und elektronisches Spielzeug, Sportgeräte, Fahrradcomputer, Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge, medizinische Kleingeräte, Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen, Antennen, Adapter, Reisestecker, elektrische Zigaretten, Bekleidung mit elektronischen Funktionen, Drohnen, Telefone, Mobiltelefone, PCs, Drucker, Telefon- und Netzwerkadapter.


Gruppe 6: Photovoltaikmodule


Durch die Teilnahme an der Elektroaltgeräte-Rücknahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen-, Umwelt und Gesundheitsschutz“ (Verweis in § 18 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG)

Rückgabemöglichkeiten von Elektroaltgeräten

Elektroaltgeräte gehören zu den gefährlichen Abfällen, da sie gefährliche Stoffe enthalten können, wie zum Beispiel FCKW-haltige Kältemittel in Kühlschränken. Gefährliche Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Sie stellen sonst eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. 

In den Elektroaltgeräten stecken mitunter auch wertvolle Metalle und Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer oder Aluminium, die beim Recycling zurückgewonnen werden können. Deshalb müssen Elektroaltgeräte unbedingt getrennt erfasst werden. Sie dürfen sie auf keinen Fall über den normalen Hausmüll (= Restabfallbehälter) entsorgen. Darauf weist das Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten hin. Es stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Das Symbol befindet sich in der Regel auf dem Elektrogerät oder auch auf der Verpackung beziehungsweise der Gebrauchsanweisung. 

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, Elektroaltgeräte kostenlos zu entsorgen, damit diese anschließend recycelt werden können:

  • Recyclinghöfe in Germendorf und in Gransee
  • Sperrmüllsammlung
  • Rückgabe im Handel


Batterien, Akkus und Lampen entfernen

Bitte beachten Sie, dass Sie vor einer Rückgabe von Elektroaltgeräten die Batterien und Akkus (zum Beispiel Akkuschrauber) – soweit möglich – vorher entfernen müssen. Dies ist erforderlich, damit etwaige Brandrisiken durch Beschädigungen oder Bruch beim weiteren Entsorgungsweg möglichst vermieden werden. Besonders lithiumhaltige Batterien und Akkus, die unter anderem in Handys und Tablets enthalten sind, gelten als brandgefährdende Komponenten. Deshalb sollten Sie diese Geräte möglichst schonend zu behandeln. 

Auch Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Elektroaltgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe zu trennen. Dies gilt natürlich nicht, wenn ein Elektroaltgerät wiederverwendet wird. Die Altbatterien und die Altakkus können Sie beispielsweise kostenlos auf den Recyclinghöfen abgeben.


Recyclinghöfe in Germendorf und Gransee und Sperrmüllsammlung

Elektroaltgeräte können Sie kostenlos an den Recyclinghöfen in Germendorf und in Gransee abgeben. Mit der Sperrmüllanmeldung werden die Geräte auch einmal im Jahr direkt von Ihrem Grundstück abgeholt.


Rückgabe im Handel

Der Handel ist verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos anzunehmen. Dabei gilt:

  • Die Rücknahmepflicht gilt für stationären Handel, Online- und Versandhandel gleichermaßen.
  • Es braucht keinen Kassenbon oder Kaufbeleg.
  • Es ist egal, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde (ob im Geschäft, online oder im Ausland).

Discounter und Supermärkte müssen kleine Elektroaltgeräte zurücknehmen

Die Rückgabe von kleinen Elektroaltgeräten wurde für Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfacht. Seit dem 01.07.2022 müssen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die auch Elektrogeräte verkaufen, Elektroaltgeräte unter 25 Zentimeter Abmessung kostenfrei zurücknehmen. Die Elektroaltgeräte, wie zum Beispiel Handys oder Rasierer, können auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes zurückgegeben werden. 

Größere Elektrogeräte mit mehr als 25 Zentimeter Kantenlänge

Geräte wie zum Beispiel Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte oder Drucker können Sie beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenfrei abgeben.

Online- und Versandhandel

Auch der Online- und Versandhandel ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Dies kann beispielsweise über ein kostenfrei bereitgestelltes Versandetikett erfolgen oder es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Abholung.

Löschen Sie persönliche Daten

Elektroaltgeräte, wie Computer und Smartphones, enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie für die Löschung dieser Daten selbst verantwortlich sind.

Sicherer Umgang mit Nachtspeicherheizgeräten

Nachspeicherheizgeräte können asbesthaltig sein und auch weitere gefährliche Stoffe enthalten. Sie müssen daher ordnungsgemäß abgebaut und verpackt werden. Die Geräte können Sie an den Recyclinghöfen des Landkreises kostenlos abgeben. Eine Abholung im Rahmen der Sperrmüllsammlung ist leider ausgeschlossen. 


Vorsicht vor illegalen Schrottsammlungen

Die Entsorgung alter Elektrogeräte über Schrottsammlungen ist verboten. Was vermeintlich hilfreich erscheint, ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hintergrund ist, dass der Geschäftszweck illegaler Sammlungen in der Regel die Ausschlachtung ist, also der Vertrieb wertvoller und gewinnbringender Materialien. Weniger wertvolle, wertlose oder gefährliche Restbestandteile hingegen werden oftmals am Straßenrand belassen, in der freien Natur entsorgt oder ins Ausland verbracht, wo sie unter meist gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen entsorgt oder verbrannt werden.


Gefährliche Abfälle, Schadstoffmobil

Schadstoffhaltige und für die Umwelt gefährliche Abfälle fallen in privaten Haushalten unter anderem beim Heimwerken, in Zusammenhang mit Gartenarbeiten oder bei Reinigungsarbeiten an. Sie erkennen sie an den Gefahrensymbolen auf der Verpackung.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und dem Schadstoffmobil.

Glas

Glas ist nicht gleich Glas. Doch richtig gesammelt, ist Glas zu 100 Prozent wiederverwertbar und kann in Form von Recyclingglas beliebig oft zu hochwertigen neuen Glasverpackungen verarbeitet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Entsorgung von Glas.

Bioabfall

Grundsätzlich gilt: Wer einen Garten hat, kann organische Abfälle aus Haushalt und Garten selbst kompostieren. Das spart Kosten und hilft zugleich der Umwelt.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Küchen- und Gartenabfälle mittels Biotonne entsorgen zu lassen. Besonders im Herbst reicht so mancher Komposthaufen bei der Menge des anfallenden Laubes nicht aus.

Zur Entsorgung der Garten- und Grünabfälle gibt es auch viele andere Möglichkeiten. Beispielsweise mittels BIG-BAGs, bei zertifizierten Kompostierbetrieben oder gegen eine Gebühr bei den Recyclinghöfen in Germendorf und Gransee.

Altfahrzeug

Ihr Altfahrzeug müssen Sie bei einer anerkannten Annahme- und Rücknahmestelle oder einem Demontagebetrieb abgeben.

Mehr dazu finden unter Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge.

Wiederverwendung

Der Landkreis Oberhavel möchte gerne seinen Beitrag zur Reduzierung von Abfällen leisten und das Bewusstsein für Nachhaltigkeit stärken.

Denn jeder kann etwas tun, um die Umweltbelastung zu verringern – sei es durch den Kauf von Second-Hand-Kleidung oder das Weitergeben von ungenutzten Stücken. Zu diesem Zweck hat der Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung eine Übersicht der Möglichkeiten zur Wiederverwendung im Landkreis Oberhavel erstellt.

Medikamente und Altmedikamente

Wie entsorge ich meine Altmedikamente richtig?

Bei Altmedikamenten wird zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterschieden. Für Privathaushalte ist die Unterscheidung manchmal schwierig. Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise zur Entsorgung enthält, kann man sich an folgendem Grundsatz orientieren: Altmedikamente gehören zum Siedlungsabfall und können daher über den Restmüll entsorgt werden.

Die Entsorgung über den Restmüll ist ein sicherer Entsorgungsweg, wenn dieser einer thermischen Verwertung zugeführt wird. Für die Abfälle aus dem Landkreis Oberhavel ist dies seit 2016 der Fall. Durch die thermische Behandlung werden Schadstoffe, die in Altmedikamenten enthalten sein können, weitgehend zerstört.

Zu den schadstoffhaltigen Arzneimitteln gehören die sogenannten Zytostatika/Zytotoxika-Arzneimittel mit zellschädigender oder das Zellwachstum beeinflussender Wirkung (bei Krebserkrankungen). Diese Altmedikamente werden vom Schadstoffmobil oder auch von Apotheken entgegengenommen und fachgerecht entsorgt. Apotheken bieten häufig die freiwillige Rücknahme von Altmedikamenten als Serviceleistung an. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht. Sollten Sie sich bei der Entsorgung Ihrer Altmedikamente unsicher sein, empfiehlt sich die Rückgabe über das Schadstoffmobil.

Auf keinen Fall gehören Altmedikamente in Toiletten oder Waschbecken, denn das würde den Wasserkreislauf belasten!