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Landschaftsplanung

Landschaftsplanung stellt die Interessen und Ziele des Naturschutzes planerisch dar. Die in den Planwerken der Landschaftsplanung formulierten konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen richten sich an die Naturschutzverwaltungen, die Träger der Raumordnung und Bauleitplanung, an Fachverwaltungen, Kommunen, Verbände, aber auch mittelbar an Landnutzer und Bürger. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können, zu berücksichtigen. Wenn ihnen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen.

In Anlehnung an die Planungshierarchien der Raumordnung und Bauleitplanung umfasst die Landschaftsplanung die nachfolgenden Pläne. Dabei berücksichtigt und konkretisiert jeder Plan die Ziele der jeweils übergeordneten Planung.

Landschaftsprogramm (Land Brandenburg)

Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele und Zielkonzepte für die Schutzgüter und Naturräume Brandenburgs. Behörden und öffentliche Stellen müssen die Inhalte des Landschaftsprogramms bei ihren Planungen und Verwaltunsverfahren berücksichtigen. Es ist eine Richtschnur für die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

Landschaftsprogramm Brandenburg

Landschaftsrahmenplan (Landkreis Oberhavel)

Der Landschaftsrahmenplan wird für den Landkreis im Maßstab 1:50.000 erstellt. Für die ehemaligen Kreise Gransee und Oranienburg liegen Landschaftsrahmenpläne aus den 1990er Jahren vor.
Eine aktuellere Datengrundlage für besondere Tierarten (Zielarten des Biotopverbundes), wertvolle Biotopkomplexe und Verbundstrukturen bietet das Biotopverbundkonzept des Landkreises im Maßstab 1:100.000. Maßnahmenkonzepte für drei Teilgebiete konkretisierten in den Folgejahren das Gesamtkonzept.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

Landschaftsrahmenpläne in Brandenburg

Landschaftsplan (Gemeinden im Landkreis)

Die Gemeinden im Landkreis Oberhavel erstellen als Träger der Bauleitplanung den Landschaftsplan für ihr Gemeindegebiet in der Regel im Maßstab 1:10.000. Er wird zusammen mit dem Flächennutzungsplan rechtsverbindlich. Landschaftspläne sind dann aufzustellen, wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Erforderliche Inhalte des Landschaftsplans sind in § 5 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetzes aufgelistet. Bei der Aufstellung eines Landschaftsplans ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberhavel zu beteiligen.

Stand der Landschaftsplanung in Oberhavel

Grünordnungsplan (Teile der Gemeinde)

Für Teile eines Gemeindegebietes können die Gemeinden im Landkreis Oberhavel Grünordnungspläne aufstellen,
  • entweder im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder
  • als selbstständig rechtswirksamer Plan durch Beschluss als Satzung.
Bei der Aufstellung von Grünordnungsplänen ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Erforderliche Inhalte des Grünordnungsplans sind in § 5 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetzes aufgelistet.

Rechtsgrundlagen

§§ 9-12 Bundesnaturschutzgesetz
§§ 4-6 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz