Förderung sozialer Dienste und gemeinnütziger Hilfsangebote im Landkreis Oberhavel
Förderung von freiwilligen, gemeinnützigen Hilfsangeboten in sozialen und humanitären sowie sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Bereichen im Landkreis Oberhavel
Der Landkreis Oberhavel fördert freiwillige, gemeinnützige Hilfsangebote in sozialen und humanitären sowie sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Bereichen im Rahmen eines organisierten gesellschaftlichen Engagements. Damit kommt die Richtlinie gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Gesellschaften, Stiftungen und Initiativen zugute, die sozial Benachteiligten helfen, sich für die soziale Daseinsvorsorge engagieren oder die Nothilfe für Menschen oder Tiere leisten.
Der Landkreis fördert ambulante soziale Dienste
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allgemeine soziale und gesundheitsfürsorgerische Dienste
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Alltagsunterstützende Angebote
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Betreuungsvereine
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Schuldnerberatungsstellen.
Näheres regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste im Landkreis Oberhavel.
Ein Antrag auf Förderung ist beim Fachbereich Soziales und Integration schriftlich bis zum 31.08. für das kommende Jahr einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• der aktuelle Nachweis über die Gemeinnützigkeit sowie
• eine Kurzkonzeption des Angebotes.