Belehrung für Schülerpraktika
Bitte beachten Sie: Ab September 2023 findet die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln (Gesundheitspass) ausschließlich online statt.
Das trifft auch im Rahmen eines Schülerpraktikums zu.
Bitte melden Sie sich für genauere Angaben bei Frau Hentze unter der Telefonnummer: 03301 601-3769
Nähere Informationen erhalten Sie hier.