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Kraftfahrzeug-Zulassung

Terminvereinbarung

  Terminvereinbarung Zulassungsbehörde

 Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde


Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Terminbuchung:

anfallende Gebühren zahlen Sie vorzugsweise bargeldlos per Giro- oder Kreditkarte. Barzahlungen sind ebenfalls möglich, jedoch nicht in folgenden Zeiten: 

Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 Uhr - 09.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Informationen für Zulassungsdienste und gewerbliche Antragsteller

Gewerbliche Antragsteller mit mehr als einem Zulassungsvorgang sowie Zulassungsdienste, Versicherungsagenturen und Autohändler, beziehungsweise Firmen, die gewerblich für Dritte Zulassungsvorgänge erledigen, sind von der Terminvergabe ausgeschlossen. 

Für die Annahme dieser Vorgänge stehen wir Ihnen gern an unserem Händlerschalter innerhalb der unten genannten Abgabezeit zur Verfügung. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf und eine vollständige Bearbeitung der eingereichten Vorgänge ist eine optimale Vorbereitung der Antragsunterlagen. Es können nur vollständige Zulassungsanträge bearbeitet werden. Fehlende Unterlagen führen grundsätzlich zur Ablehnung der Zulassung.

Die Antragsunterlagen können bei der Abgabe nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Eine abschließende Bearbeitung abgelehnter Vorgänge kann erst nach Ergänzung/Vervollständigung am nächsten Arbeitstag erfolgen. 

Je nach Antragsaufkommen kann die tagesaktuelle Herausgabe der Vorgänge nicht garantiert werden, die Bearbeitung kann dann am Folgetag oder später erfolgen. Sobald die Vorgänge bearbeitet sind, erfolgt eine telefonische Information zur Abholung. 

Abgabezeit

Montag, Mittwoch und Freitag   7.30 - 9.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag         9.00 - 11.00 Uhr

Dienstleistungen


Online-Zulassungsvorgänge (i-Kfz)

Abmeldung eines Fahrzeuges

Verkauf eines Fahrzeuges anzeigen

Wunschkennzeichen reservieren

Kfz-Bankbriefauskunft


Änderung der Wohnanschrift/Halterdaten innerhalb des Landkreises (Anschriftenänderung/Namensänderung)

Umschreibung innerhalb des Landkreises/Halterwechsel

Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel

Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel (Umzug)


Zulassung eines außer Betrieb gesetzten/abgemeldeten Fahrzeuges (gleicher Halter, gleiches Fahrzeug)

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem EU-Land

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land


Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land

Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land


Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II

Ersatz der Kennzeichenschilder


Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

Zuteilung Kurzzeitkennzeichen

Zuteilung grünes Kennzeichen

Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Zuteilung rotes Oldtimer Kennzeichen

Zuteilung rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen)


Zwangsweise Außerbetriebsetzung