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Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) oder D, D1, DE, D1E (Bus), die Sie nach dem 01.01.1999 erworben haben und deren Gültigkeit abläuft?

Dann müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag auf Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel stellen. Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen Sie keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen dieser Fahrerlaubnisklassen mehr führen.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der früheren Klasse 2 (heute C, CE) besitzen und diese vor dem 01.01.1999 erworben haben, ist die Fahrerlaubnis nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Antrag

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel haben, stellen Sie den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde. Buchen Sie dafür einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde

Bitte legen Sie beim Termin folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung mit Reisepass 
  • Aktuell gültiger Führerschein
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (in einer Augenarztpraxis durchzuführen, ist zwei Jahre gültig)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)

Für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E (Bus) müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Meldebehörde beantragen)
  • Ab Vollendung des 50. Lebensjahres: Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, erhältlich bei einer Ärztin oder einem Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin oder einer Gutachterin oder einem Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, zum Beispiel DEKRA, TÜV)

Gebühren

Folgende Gebühr wird bei der Beantragung erhoben:

  • Verlängerung Fahrerlaubnis: 43,90 Euro