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Umtausch zu EU-Kartenführerschein

Sie besitzen noch einen alten Führerschein? Wenn Sie im Landkreis Oberhavel mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, sollten Sie ihn jetzt in den neuen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) umtauschen.

Der EU-Kartenführerschein ist in allen Ländern der EU anerkannt und ermöglicht Ihnen eine reibungslose Reise. Darüber hinaus ist der EU-Kartenführerschein Voraussetzung für die Aushändigung einer Fahrerkarte oder eines Internationalen Führerscheins. Diese werden für das Fahren in Ländern außerhalb der EU benötigt.

Der EU-Kartenführerschein ist seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre befristet.

Bitte beachten Sie:
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Auskunft darüber, bis wann der Umtausch Ihres Führerscheins erfolgen muss, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen zum Pflichtumtausch.

Hinweis Pflichtumtausch

Mit der Verkündung der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2019, wurde der Pflichtumtausch der Führerscheine bekanntgegeben, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch der Führerscheine erfolgt schrittweise entsprechend des in der Anlage 8e zur FeV festgelegten Stufenplans.

Stufenplan für den Führerscheinumtausch
Papierführerscheine (graue und rosa Führerscheine), die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:

  • Jahrgänge vor 1953 – bis 19.01.2033
  • Jahrgänge 1953 bis 1958 – bis 19.01.2022
  • Jahrgänge 1959 bis 1964 – bis 19.01.2023
  • Jahrgänge 1965 bis 1970 – bis 19.01.2024
  • Jahrgänge 1971 oder später – bis 19.01.2025

Für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Erteilungsdatum des Dokuments (Ziffer 4a auf der Vorderseite) gestaffelt:

  • Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 – bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 – bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahre 2005 bis 2007 – bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008 – bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009 – bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010 – bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011 – bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 – bis 19.01.2033

Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen.
Kommen Sie der Verpflichtung zum Umtausch Ihres Papierführerscheins nicht nach, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wenn Sie ein Fahrzeug ohne gültigen Führerschein fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Antrag

Ihren alten Führerschein können Sie in der Fahrerlaubnisbehörde oder in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt umtauschen. Die Einwohnermeldeämter leiten die Antragsunterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel zur Bearbeitung weiter. Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bisher gültiger Führerschein und sofern vorhanden Ihre VK 30 (Nachweis für Fahrerlaubnisinhaber in der DDR von 1957 bis 1982)
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)

Die Bearbeitungszeit liegt derzeitig bei etwa drei bis vier Wochen.

Der neue Führerschein kann auch an bevollmächtigte Dritte ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht und der alte Führerschein vorgelegt werden.

Hinweis:
Bei Papierführerscheinen ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich. Wurde Ihr Papierführerschein vom Landkreis Oberhavel ausgestellt können Sie per E-Mail oder per Brief bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Abschrift beantragen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ein Antrag per Telefon nicht möglich.

Anschrift:
Landkreis Oberhavel
Fahrerlaubnisbehörde
Adolf-Dechert-Str. 1
16515 Oranienburg


Gebühren

Folgende Gebühr wird bei der Beantragung erhoben:

  • Umtausch in EU-Kartenführerschein: 32,82 Euro