Tierseuchen: Allgemeinverfügungen zur Newcastle-Krankheit und Vogelgrippe aufgehoben
Veranstaltungen mit Geflügel in Oberhavel wieder erlaubt
Die Tierseuchenallgemeinverfügungen zur Newcastle-Krankheit vom 04.05.2026 und zur Vogel-grippe (Aviären Influenza) vom 29.12.2025 sind aufgehoben. Somit sind im gesamten Landkreis Oberhavel Veranstaltungen mit Vögeln einschließlich Taubenauflässe wieder zulässig. Zu beachten ist, dass Veranstaltungen mit Tieren grundsätzlich vorab beim Veterinäramt anzuzeigen sind.
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche waren im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg festgestellt worden. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Auch die klassische Geflügelpest stellt saisonal immer wieder eine Gefahr für Geflügel dar.
Nach aktueller Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist das Risiko der Einschleppung der klassischen Geflügelpest in Hausgeflügelbestände gering. Daher wurde die entsprechende Allgemeinverfügung gänzlich aufgehoben. Auch die Fallzahlen der Newcastle-Krankheit sind sowohl in Europa als auch in Deutschland rückläufig, wodurch auch diese Allgemeinverfügung aufgehoben wurde.
Geflügelhaltern wird weiterhin dringend empfohlen, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind dazu verpflichtet. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags der Viren senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden.
Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte in allen Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung auf Newcastle-Krankheit und Vogelgrippe eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen sowie klassischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.