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Datum: 17.06.2026

62 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt

Landrat Alexander Tönnies übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 24 Herkunftsländern

Insgesamt 62 Menschen aus 24 Herkunftsländern haben am Mittwoch, 17.06.2026, von Landrat Alexander Tönnies in der KulturFUGE ihre Einbürgerungsurkunde bekommen.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme



Insgesamt 62 Menschen aus 24 Herkunftsländern haben am Mittwoch, 17.06.2026, von Landrat Alexander Tönnies in der KulturFUGE ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus Australien, Ägypten, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Mexiko, Russland, Guinea, Weißrussland, Irak, Brasilien, Ungarn, Polen, den USA, Vietnam und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die meisten Neubürgerinnen und Neubürger kommen aus Syrien, Afghanistan, Indien, dem Iran, den Philippinen, Aserbaidschan, Israel, und Nordmazedonien.

„Sie alle haben unterschiedliche Wege hinter sich. Manchmal war dieser Weg bequem zu gehen, manchmal war er sehr steinig oder sogar sehr gefährlich. Lassen Sie uns den Weg von nun an gemeinsam gehen und die Zukunft unseres Landkreises Oberhavel gemeinsam gestalten“, sagte Alexander Tönnies.

Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.


Landrat Alexander Tönnies überreicht in der KulturFUGE den großen und kleinen Neubürgerinnen und Neubürgern Oberhavels ihre Einbürgerungsurkunde.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme