Zum Tag der Organspende: Entscheidung für oder gegen eine Spende dokumentieren
Gesundheitsamt Oberhavel empfiehlt, das Organspende-Register zu nutzen, um schwerkranken Menschen zu helfen und Hinterbliebene zu entlasten
Der bundesweite Tag der Organspende soll am ersten Samstag im Juni jedes Jahres immer wieder ein Weckruf sein. Er soll über Organspende informieren, Vorurteile abbauen und Menschen motivie-ren, eine persönliche Entscheidung zur Organspende zu treffen. „Eine Organspende kann mehreren schwerkranken Menschen das Leben retten oder ihre Lebensqualität deutlich verbessern. Eine do-kumentierte Entscheidung – unabhängig davon, wie sie ausfällt – schafft Klarheit und entlastet An-gehörige in schwierigen Situationen“, sagt Simone Daiber. Oberhavels Amtsärztin ruft Bürgerinnen und Bürger deshalb auf, im bundesweiten Online-Organspende-Register zu dokumentieren, ob für sie eine Organspende nach einem Hirntod infrage kommt oder nicht: organspende-register.de. Möglich ist natürlich auch, den klassischen Organspendeausweis zum Selbstausfüllen direkt im Gesundheitsamt, Havelstraße 29 in Oranienburg, abzuholen.
Deutschland liegt im europäischen Vergleich seit Jahren eher im unteren Bereich der Organspendebereitschaft. Zwar sind die Zahlen im Jahr 2025 leicht gestiegen, dennoch besteht weiterhin ein deutlicher Mangel an Spenderorganen. Bundesweit sind laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) im vergangenen Jahr 3.029 Organe von 985 verstorbenen Menschen transplantiert worden und haben schwerkranken Personen eine neue Perspektive gegeben. 2024 lag die Zahl der Organspenderinnen und Organspender in Deutschland bei 953 und die Zahl der gespendeten Organe bei 2.855.
Gleichzeitig warteten Ende 2025 bundesweit 8.207 Patientinnen und Patienten aktiv auf ein Spenderorgan. Davon allein 6.237 auf eine Niere, 938 auf eine Leber und 730 auf ein Herz. Lunge und Bauchspeicheldrüse sind weitere Organe, die am häufigsten transplantiert werden. 615 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Organ sind 2025 deutschlandweit verstorben.
Die Region Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet vergleichsweise niedrige Spenderzahlen. In Brandenburg lag die Zahl 2025 bei 20 Personen, die nach ihrem Tod insgesamt 53 Organe spendeten. Das waren rund 7,8 Spender pro eine Million Einwohner, die Zahl lag deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 11,8. Mehr als 360 Menschen aus Brandenburg standen aber Ende 2025 aktiv auf der Warteliste. Hinzu kommt: In Brandenburg gibt es weiterhin kein eigenes Transplantationszentrum.
Eine Organspende ist nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion muss eindeutig festgestellt worden sein. Zudem muss eine Einwilligung vorliegen – entweder schriftlich durch die Spenderin beziehungsweise den Spender, durch einen Eintrag im Register oder durch eine Entscheidung der Angehörigen im Sinne der verstorbenen Person. Bereits ab dem 14. Lebensjahr kann man einer Spende widersprechen, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auch eigenständig zustimmen. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden. „Der Organspendeausweis oder der Eintrag im Register ist eine sehr persönliche, aber auch sehr verantwortungsvolle Entscheidung. Damit nehmen Sie Ihren Angehörigen eine große Last ab“, so Simone Daiber.