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Datum: 04.05.2026

Newcastle Desease: Geflügelschauen verboten und Halter müssen auffällige Tiere melden

Landkreis Oberhavel erlässt Allgemeinverfügung, um hochansteckende Viruserkrankung schnell zu erkennen und einzudämmen / Bisher keine Fälle in Oberhavel


Symbolfoto Geflügelpest.

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys


In Brandenburg treten immer mehr Fälle des hochansteckenden Virus Newcastle Desease in Ge-flügelbeständen auf. Oberhavel ist bisher nicht betroffen. Um einer möglichen Einschleppung und Ausbreitung vorzubeugen, hat der Landkreis eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 05.05.2026 in Kraft. Damit sind Veranstaltungen mit Geflügel verboten. Dazu zählen insbesondere Geflügelausstellungen und Märkte sowie Schauen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltun-gen, bei denen Geflügel oder andere gehaltene Vögel ausgestellt, verkauft, getauscht, prämiert oder aus anderen Gründen zusammengebracht werden.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen zudem Verluste in ihren Beständen sofort dem Vete-rinäramt unter 03301 601-6231 oder per E-Mail über veterinäramt@oberhavel.de melden. Außerdem müssen virologische Untersuchungen veranlasst werden, wenn innerhalb von 24 Stunden drei von 100 Tieren oder ein Prozent eines Bestandes von mehr als 100 Tieren verendet. Auch wenn sich die Legeleistung auffällig verändert, Tiere besonders viel Gewicht verlieren oder junges Geflügel nicht zunimmt, ist ein Test auf Newcastle Desease verpflichtend.

Das Veterinäramt fordert darüber hinaus alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf, Biosicher-heitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und die Impfpflicht gegen das Virus für alle gewerblichen und Hobbyhaltungen zu beachten. Wer sein Geflügel noch nicht angemeldet hat, soll dies unverzüglich nachholen.

Newcastle Desease
Die Newcastle-Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung bei Geflügel und Wildvögeln, verursacht durch das Paramyxovirus. Sie verläuft oft tödlich (bis zu 100% Sterblichkeit) und führt damit zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Zu den betroffenen Tierarten gehören neben Hühnern und Puten auch Enten, Gänse, Tauben und Zier- und Wildvögel. Die häufigsten Symptome sind Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, verringerte Legeleis-tung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme sowie neurologische Anzeichen wie Halsver-drehen (Torticollis), Lähmungen und Zittern. Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier über Sekret oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Am 20.02.2026 wurde das Virus in Brandenburg in einer Putenmastanlage im Landkreis Oder-Spree festgestellt. Seither gab es mehr als 40 weitere Fälle im Land Brandenburg bei Masthähnchen und Mastputen sowie Legehennen, aber auch Tauben.