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Datum: 20.02.2026

Gegen Wildwuchs von Windrädern: Regionalplan Windenergienutzung für Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und die Prignitz ist auf der Zielgeraden

„Sommerfeld-Neuendorf“ und „Seetz-Mankmuß“ als Vorranggebiete gestrichen 

Windräder

© Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel


Ziel des Regionalplans Windenergie für die Landkreise Oberhavel, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin ist es, den Neubau von Windkraftanlagen auf ausgewiesene Gebiete zu beschränken. Daran arbeitet die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel seit 2013. Jetzt ist sie diesem Ziel einen großen Schritt nähergekommen. Mit der Streichung zweier Vorranggebiete – „Sommerfeld-Neuendorf“ im Landkreis Oberhavel und „Seetz-Mankmuß“ in der Prignitz – stimmte nun auch das Brandenburger Landesamt für Umwelt dem Teilplan Windenergienutzung zu. „Mit dieser Anpassung ist der Regionalplan für unsere Region bis spätestens Ende 2027 genehmigungsfähig, und der Wildwuchs von Windkraftanlagen, der sich ab 2028 noch verschärfen würde, kann verhindert werden“, sagt der Vorsitzende der Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft, Oberhavels Landrat Alexander Tönnies. „Denn darum geht es uns. Der Bau neuer Anlagen soll auf ausgewiesene Gebiete beschränkt werden. Das sorgt für Sicherheit in der Bevölkerung und auf Seiten der Windkraftindustrie.“

Denkmalschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, die Belange der Bundeswehr und der zivilen Luftfahrt sind in den Regionalplan Prignitz-Oberhavel eingeflossen. Mit der öffentlichen Auslegung der Pläne im vergangenen Jahr waren auch eine Reihe von Stellungnahmen aus Fachbehörden eingegangen. Weitreichende naturschutzfachliche Bedenken hatte das Brandenburger Landesamtes für Umwelt vorgebracht. Sie führten dazu, dass die zwei bisher unbebauten Gebiete gestrichen wurden. „Mit der Streichung der beiden Vorranggebiete können wir nun einen Teilplan zur Windenergienutzung vorlegen, der alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Das Flächenziel von 1,8 Prozent erreichen wir in unserer Region dennoch“, so Tönnies.

Ostprignitz-Ruppins Landrat Ralf Reinhardt sagt: „Wichtig ist, dass wir schnellstmöglich Planungssicherheit erreichen und nicht erneut einen kompletten Neustart benötigen, der weitere Jahre des ungesteuerten Windkraftausbaus in der Region bedeuten würde.“
Nach Inkrafttreten des Regionalplans ist der Neubau von Windkraftanlagen auf 11.740 Hektar in Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und der Prignitz beschränkt. Die Landkreise steuern damit die Errichtung neuer Windräder und setzen der von der Bundesregierung ausgerufenen ungeordneten Privilegierung von Windkraftanlagen ein Ende.

Der Entwurf des Regionalplans Windenergie war von Dezember 2024 bis März 2025 öffentlich ausgelegt worden. Insgesamt gingen in der Regionalen Planungsstelle mehr als 2.500 Stellungnahmen ein. Der überarbeitete Regionalplan wird nun voraussichtlich im Juni während der nächsten Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel beschlossen. Dann ist eine weitere öffentliche Auslegung nötig – allerdings ausschließlich zur Streichung der beiden Vorranggebiete „Neuendorf-Sommerfeld“ und „Seetz-Mankmuß“. Die Entscheidung der Regionalrätinnen und Regionalräte in der Sitzung im Juni bleibt jedoch abzuwarten – auch aufgrund eines noch offenen Antrages auf Neubeginn des Prüfverfahrens.

Hintergrund
Mit dem Regionalplan werden in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Insgesamt sollen laut Bundesvorgaben mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Außerhalb der Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein. Repowering-Vorhaben, also der Austausch älterer Anlagen gegen leistungsstärkere Modelle, bleiben aber bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete zulässig. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Ziel der Planungsstelle ist es, bis zum 31.12.2027 einen genehmigungsfähigen Plan vorzulegen, um die ab 2028 noch weit umfangreichere Privilegierung von Windkraftprojekten für das Planungsgebiet Prignitz-Oberhavel zu verhindern.

www.prignitz-oberhavel.de